Montag, 23. Mai 2022

foodwatch: Mit Essen spielt man nicht!

Die Lebensmittelpreise steigen. Ursachen sind nicht nur die hohe Inflationsrate und der Ukraine-Krieg - Finanzspekulanten befeuern die Rohstoffpreise zusätzlich. Sie wetten auf steigende Preise und hoffen auf rasche Gewinne. foodwatch fordert: Spekulationsexzesse müssen endlich verhindert werden.

Die Lebensmittelpreise sind in den letzten Wochen weltweit massiv gestiegen. Laut den Vereinten Nationen liegen die Preise um 34 Prozent höher als vor einem Jahr und haben den höchsten Stand seit 1990 erreicht. Die Preise steigen aus zwei Gründen: Zum einen fürchten Unternehmen und Händler aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands ein verknapptes Angebot von Weizen, Pflanzenölen und Phosphat-Dünger aus der Schwarzmeer-Region sowie von Erdöl und Erdgas aus Russland. Zum anderen befeuern Finanzwetten auf steigende Rohstoffpreise die Preise zusätzlich. foodwatch fordert: Es braucht Transparenz darüber, wer über welche Getreidereserven verfügt – nur so kann der Angst vor Knappheit begegnet werden. Und die EU muss dringend wirksame Handelsschranken, sogenannte Positionslimits, festlegen und so die Wetten auf steigende Preise beenden. Das ist jedoch bisher am Einfluss der Finanzlobby gescheitert. 

EU-Kommission und US-Regierung haben Regulierung versäumt 

Die Preissteigerungen an den Rohstoffbörsen in Paris und Chicago sind nicht zuletzt erheblichen Versäumnissen der EU-Kommission und der US-Regierung geschuldet. EU und USA haben die ihnen unterstellten Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden seit Jahren nicht zur Durchsetzung wirksamer Spekulations-Begrenzungsinstrumente gedrängt. Im Jahr 2020 wurden sogar Deregulierungen durchgeführt. Der Rechercheverbund Lighthouse Reports veröffentlichte am Freitag den ausführlichen Bericht „The Hunger Profiteers“ zur Spekulation an den Rohstoffbörsen. Auch die Vereinten Nationen warnen aktuell vor den Folgen der Finanzwetten. Das „World Food Programme“ der UN benötigt zum Beispiel nach eigenen Angaben etwa 50 Prozent mehr Mittel als 2019. foodwatch hatte in dem Report „Die Hungermacher“ bereits 2011 ausgiebige Recherchen zur Agrarspekulation veröffentlicht und eine wirksame Regulierung der Geschäfte gefordert. Entscheidend ist insbesondere, dass die absolute Zahl der zu Spekulationszwecken geschlossenen Warenterminverträge begrenzt wird. Dafür müssen „Positionslimits“ definiert werden.

Quelle: foodwatch

Sonntag, 1. Mai 2022

Düstere Aussichten – der Atlas der Zivilgesellschaft 2022

 Nur drei Prozent der Weltbevölkerung leben in Staaten, in denen zivilgesellschaftliche Grundfreiheiten garantiert sind. Das ist der Befund des aktuellen Atlas‘ der Zivilgesellschaft. Der Atlas stuft die Freiheitsrechte weltweit in fünf Kategorien von "offen" bis "geschlossen" ein. Während sich nur für ein Land die Einstufung verbessert hat, sind 14 Länder in eine schlechtere Kategorie abgerutscht. Der Atlas der Zivilgesellschaft wird von Brot für die Welt und CIVICUS, einem weltweiten Netzwerk für bürgerschaftliches Engagement, in diesem Jahr zum fünften Mal veröffentlicht. Er dokumentiert, in welchen Ländern die Zivilgesellschaft frei handeln kann und in welchen Staaten ihre Rechte bedroht, eingeschränkt oder gar außer Kraft gesetzt sind. Nur 240 Millionen Menschen weltweit leben in "offenen" Staaten, in denen zivilgesellschaftliche Grundfreiheiten wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert sind. Dagegen leben etwa neun von zehn Menschen in Staaten mit "beschränkter", "unterdrückter" oder "geschlossener" Zivilgesellschaft.

Das zweischneidige Schwert „Digitalisierung

Inhaltlicher Schwerpunkt des Atlas‘ ist in diesem Jahr die Digitalisierung. Sie ist für zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure Chance und Bedrohung zugleich. Denn Aktivistinnen können mit digitalen Tools ihre Inhalte effizienter verbreiten und sich schneller vernetzen, aber auch die Regierungen können ihre Bürger viel einfacher überwachen – häufig mit Techniken made in Europe. Weitere digitale Bedrohungen zivilgesellschaftlicher Freiheiten sind Online-Zensur und Internetsperren, die es Regierungen ermöglichen, Meinungs- und Pressefreiheit auszuhebeln. Indien führt die Rangliste der Internetsperren an. Allein 2020 wurde das Internet laut der NGO Access Now dort über 100 Mal abgeschaltet. In Tansania gab es 2020 nur einen einzigen Shutdown des Internets, der wiederum dauerte gleich mehrere Tage und begann einen Tag vor der Präsidentschaftswahl.

Quelle: Brot für die Welt

Hier kann man den Atlas der Zivilregierung downloaden

Dienstag, 12. April 2022

Konzernkritik und die Alternativen: "Der Mächtigen Zähmung"

Faire Löhne, nachhaltige Produkte, klimaneutrales Wirtschaften – viele Konzerne geben vor, die Umwelt zu schützen und Menschenrechte einzuhalten. Doch zwischen Versprechen und Realität klaffen meist große Lücken, globale Ungleichheiten nehmen weiter zu. Die Politik hat diese Entwicklungen begünstigt. Jahrzehntelang hat sie auf Eigenverantwortung der Unternehmen und ihr freiwilliges Engagement gesetzt. Doch Autor Frank Herrmann ist überzeugt: Freiwilligkeit reicht nicht. Wir brauchen mehr Anreize für nachhaltiges Handeln, höhere Standards und bessere Möglichkeiten, Regelverstöße auch zu ahnden.

 

Das neue Buch von „Fair einkaufen – aber wie?“- Autor Frank Herrmann ist zzt. vergriffen und nur digital beim oekom-Verlag erhätlich!




Mittwoch, 6. April 2022

Supermarkt-Check 2022: Edeka erneut Schlusslicht


Unter den großen Supermarktketten in Deutschland fällt Edeka beim Schutz von Menschenrechten in den Lieferketten ihrer Produkte weiter zurück. Das zeigt der aktuelle Supermarkt-Check der Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam. Während die Supermärkte Aldi, Lidl und Rewe Fortschritte beim Umgang mit Menschenrechten in ihren Lieferketten gemacht haben, bleibt Edeka stur. Die Folge: Der Konzern bleibt im Supermarkt-Check 2022 abgeschlagenes Schlusslicht. Dies zeigt, dass freiwillige Initiativen nicht ausreichen. Es braucht wirksame Gesetze, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Quelle: Oxfam

Mehr hier: oxfam.de/supermarkt-check

Freitag, 25. März 2022

EU-Lieferkettengesetz – es tut sich was

Vor Kurzem hat die EU-Kommission ihren Entwurf für ein EU-weites Lieferkettengesetz ("Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit") veröffentlicht. Damit will die EU Unternehmen dazu verpflichten, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren globalen Lieferketten zu ermitteln, verhindern und wiedergutzumachen. Der Entwurf der Kommission geht in die richtige Richtung und würde einige kritische Punkte im deutschen Lieferkettengesetz verbessern. Allerdings enthält er an entscheidenden Stellen Lücken und Ausnahmeregeln, welche eine wirksame Minimierung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten beeinträchtigen. Ein Fortschritt zum deutschen Gesetz: Der EU-Entwurf untersagt es den Unternehmen, gegen das Verbot, einen angemessenen existenzsichernden Lohn vorzuenthalten, zu verstoßen. Das deutsche Gesetz verweist lediglich auf "angemessene Löhne". Da in vielen Ländern die gesetzlichen Mindestlöhne zu niedrig sind, um eine Existenzgrenze zu sichern, schließt die EU-Kommission hier eine wichtige Lücke. Positiv ist zudem unter anderem, dass der EU-Entwurf anders als beim deutschen Lieferkettengesetz Unternehmen verpflichtet, entlang der gesamten Lieferkette Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Im deutschen Gesetz gilt dies vollumfänglich nur für direkte Zulieferer. Allerdings beschränkt die EU-Kommission die Sorgfaltspflichten lediglich auf "etablierte Geschäftsbeziehungen" von Unternehmen. Dies ist zu wenig und birgt zudem die Gefahr, dass dadurch kurzfristige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen – wo dies möglich ist – gefördert werden. Erfreulich ist des Weiteren, dass die EU-Kommission auch anders als im deutschen Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vorsieht. Doch auch diese enthält Ausnahmen.

Klimaschutz bleibt Randthema

Problematisch ist zudem, dass der Entwurf, ebenso wie in Deutschland, Unternehmen keine eigenständigen klimabezogenen Sorgfaltspflichten auferlegt. Unternehmen müssen zwar erfreulicherweise einen Klimaschutzplan in Übereinstimmung mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens erstellen. Allerdings sind Unternehmen nicht haftbar, wenn sie ihren Plan nicht einhalten. Mit Blick auf die Klimakrise und die verheerenden Auswirkungen insbesondere für Menschen im Globalen Süden, ist dies nicht ausreichend. Die Bundesregierung und die deutschen EU-Parlamentarier*innen müssen sich nun dafür einsetzen, dass die Schlupflöcher und Lücken in dem EU-Entwurf geschlossen werden. Die Bundesregierung hat sie sich im Koalitionsvertrag zu einem ‚wirksamen‘ EU-Lieferkettengesetz bekannt. Der Kommissions-Entwurf geht nun im weiteren Verfahren an das Europäische Parlament sowie an den Rat. Einmal verabschiedet, müssten die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Deutschland müsste in dem Fall das 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz anpassen.

Quelle: Text und Grafik: Forum Fairer Handel

Dienstag, 8. März 2022

Gerechte Preise: Wie fair ist faire Milch?

Für Milch, Joghurt oder Käse, egal ob konventionell oder bio erzeugt, bekommen Landwirtinnen und Landwirte meist keinen kostendeckenden Preis, egal bei welchem Käufer. Wer welche Preise zahlt, warum Durchschnittspreise nur die halbe Wahrheit zeigen und warum Milchbäuerinnen und –bauern trotz niedriger Preise weitermachen, kann man hier lesen. 

 Quelle: t-online.de

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