Montag, 21. Februar 2022

Wann kommt das EU-Lieferkettengesetz?

Das Business and Human Rights Resource Centre hat eine Stellungnahme von mehr als 100 Unternehmen für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht. Neben großen Unternehmen unterstützen auch viele Fair-Handels-Unternehmen das Statement. Die Unterzeichnenden sprechen sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz aus, welches Unternehmen zur kontinuierlichen Ausführung wirksamer menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette anhält und eine zivilrechtliche Haftungsregel vorsieht. Mit Blick auf die monatelangen Verzögerungen durch die EU-Kommission, rufen die Unternehmen die Kommission auf, das EU-Lieferkettengesetz ohne weiteres Hinauszögern auf den Weg zu bringen. Die EU-Kommission hatte das gesetzliche Vorhaben im letzten Jahr mehrfach verschoben. Nun steht das EU-Lieferkettengesetz für ihre Sitzung am 23. Februar auf der Tagesordnung.

Quelle: Forum Fairer Handel

Freitag, 4. Februar 2022

Wie fair ist das Fairphone wirklich?

Eines der Versprechen des niederländischen Herstellers Fairphone lautet: „Material für Material arbeiten wir daran, Branche und Verbraucher zu sensibilisieren und fairere, recycelte und verantwortlich gehandelte Materialien in unsere Smartphones zu integrieren.“ Anhand der Lieferkette von Zinn, einem wichtigen Mineral der Smartphone-Produktion geht das Schweizer Recherchekollektiv „das Lamm“ Ungereimtheiten beim Abbau und der Weiterverarbeitung des angeblich nachhaltigen Produkts nach.

Hier geht es zur vierteiligen Story:

Teil 1: Fairphones Zinnlieferkette: Different but same

Teil 2: Wenn Zertifikate Menschenrechtsverletzungen vertuschen

Teil 3: Fairphone: Der Preis des Wachstums

Teil 4: Wenn das Geld abfliesst

Montag, 24. Januar 2022

Der lange Weg zum fairen Einkommen

Weltweit variieren die Löhne und Einkommen enorm. In vielen Ländern müssen Männer und Frauen monatlich mit einigen wenigen hundert Euro eine Familie ernähren. Weder in Bolivien, Bangladesch oder Bulgarien erreicht der Mindestlohn auch nur annähernd die Höhe eines Einkommens, das ein Leben in Würde ermöglicht – weder bei Fabrikarbeitern noch bei Kleinbauern oder Wanderarbeitern. Eigentlich dürften Unternehmen gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht von zu niedrigen Mindestlöhnen profitieren. Sie sind vielmehr verpflichtet, existenzsichernde Löhne zu zahlen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Weltweit bekommen rund 400 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter keine Löhne, mit denen sie ihre Grundbedürfnisse befriedigen können.

Lohngefälle in der EU

Selbst in der Europäischen Union gibt es ein dramatisches Lohngefälle: Während der Stundenlohn 2021 im wohlhabenden Luxemburg bei 12,73 Euro und in Deutschland bei 9,50 Euro lag, betrug er in Bulgarien gerade einmal zwei Euro. Natürlich ist das Leben in Luxemburg teurer als in Bulgarien, aber eben nicht mehr als sechsmal so teuer. Unterschiede bei der Arbeitsproduktivität – also der Gegenüberstellung von Arbeitsvolumen und geleisteten Arbeitsstunden – tragen freilich zu den unterschiedlichen Lohnniveaus bei. Doch wie sähen ein gerechtes Einkommen, ein gerechter Lohn oder gerechte Preise überhaupt aus?

Neue Broschüre des FFH

Den Unterschied zwischen Mindestlohn und einem Existenzlohn (Living Wage) bzw. einem existenzsichernden Einkommen (Living Income) erklärt die aktuelle Broschüre des Forums Fairer Handel „Living Incomes und Living Wages im Fairen Handel“. Das Heft gibt einen guten Überblick über Funktionsweise des Konzepts, Herausforderungen bei der Berechnung von existenzsichernden Löhnen und Einkommen sowie den aktuellen Stand der Dinge – gefolgt vom praktischen Beispiel Kakao.

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