Freitag, 30. Oktober 2026

Nach Tegut-Übernahme – noch mehr Macht für Supermärkte

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 Tegut-Filialen durch Edeka unter Auflagen genehmigt. Edeka darf weitere 24 Standorte innerhalb der nächsten vier Jahre nicht übernehmen. Damit werden zwar einzelne Wettbewerbsprobleme begrenzt, der Machtzuwachs des Marktführers aber nicht verhindert. Die vier größten Lebensmittelhändler – Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe und Aldi – kontrollieren bereits mehr als 90 Prozent des deutschen Lebensmittelhandels. Durch die Übernahme wird diese Marktkonzentration weiter verstärkt. Die Folgen treffen vor allem Verbraucher, Landwirte und kleinere Lebensmittelhersteller. Die großen Handelsketten verfügen über erhebliche Verhandlungsmacht gegenüber ihren Lieferanten, drücken deren Preise und geben Kostensenkungen nicht vollständig an die Verbraucher weiter. Das Bundeskartellamt erkennt zwar Risiken für den Wettbewerb, hält diese jedoch nicht für ausreichend, um die Übernahme zu untersagen. Die Auflagen betreffen vor allem regionale Märkte. Weitere Zusagen Edekas, etwa auf unzulässige Preisnachlässe von Lieferanten ohne angemessene Gegenleistung zu verzichten, gehen kaum über bestehende rechtliche Verpflichtungen hinaus. Das grundsätzliche Problem bleibt ungelöst: Die Fusionskontrolle betrachtet einzelne Märkte und konkrete Wettbewerbsprobleme, statt die zunehmende Marktmacht der großen Handelskonzerne insgesamt ausreichend zu berücksichtigen. Auch die geplante Übernahme von 40 Tegut-Märkten durch Rewe könnte die Marktkonzentration weiter verschärfen. Ohne strengere kartellrechtliche Regeln drohen eine weitere Schwächung des Wettbewerbs sowie wachsende Nachteile für Verbraucher, Landwirtschaft und kleinere Lebensmittelhersteller.

Quelle: rebalance now; Zusammenfassung Frank Herrmann