Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
ist gerade einmal zwei Jahre in Kraft, die europäische Lieferkettenrichtlinie
(EU CSDDD) noch nicht einmal ein Jahr – und doch droht beiden bereits eine
deutliche Abschwächung. Im Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung
angekündigt, die Berichtspflichten des LkSG abzuschaffen und Sanktionen künftig
nur noch bei „massiven Menschenrechtsverletzungen“ zuzulassen. Mit Blick auf
die EU-Richtlinie warnt sie vor angeblich „überbordender Regulierung“.
Dabei zeigt eine aktuelle Studie: Das LkSG entfaltet
bereits erste positive Wirkungen – sowohl für die betroffenen Menschen als auch
für Unternehmen. Gleichzeitig bestehen noch klare Schwächen – sowohl in der
praktischen Umsetzung als auch im Gesetzestext selbst. Anstatt das Gesetz zu
verwässern, braucht es eine konsequente Weiterentwicklung: eine ambitionierte
Überarbeitung, die sich an den Vorgaben der EU CSDDD orientiert, ohne die
bisherigen Standards des LkSG zurückzudrehen. Dafür ist vor allem eines nötig:
der politische Wille der Bundesregierung.
Quelle: Misereor