Ein Lieferkettengesetz
in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber.
Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von
Rechtsexperten des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert
Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu
verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu
schützen.
"Unsere Analyse
zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten
Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt.
Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser
Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz
verabschieden", sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative
Lieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister
Heil hatten zugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz
vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz
ist ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ein
Lieferkettengesetz soll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch
erleichtern, in Deutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu
klagen. Vor allem aber soll es präventiv wirken: "Unternehmen sollten dazu
verpflichtet werden, die Risiken für Mensch und Umwelt in ihren Geschäften zu
analysieren, diesen vorzubeugen und das öffentlich zu dokumentieren. Verstoßen
sie gegen diese Pflichten, muss das Konsequenzen haben: zum Beispiel Bußgelder
oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren", erläutert
Christian Schliemann vom European Center for Constitutional and Human Rights
(ECCHR). Eine Behörde müsse die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrollieren
und bei Missachtung entsprechend sanktionieren.
Auch Schutz der Umwelt
sollte gesetzlich verankert werden
Nicht nur Menschen,
auch die Umwelt muss ein Lieferkettengesetz nach Ansicht des
zivilgesellschaftlichen Bündnisses schützen: Laura von Vittorelli, Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), erklärt:
"Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch die Wirtschaft
gehen weltweit Hand in Hand. Wenn Flüsse durch Bergbau, Chemie- und
Textilfabriken vergiftet werden, sind Menschen in ihrem Grundrecht auf Zugang
zu sauberem Trinkwasser eingeschränkt. Ein Lieferkettengesetz muss sowohl
menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen
festschreiben. Betroffene brauchen eine rechtliche Handhabe gegen diese zerstörerischen
Praktiken." Gelten muss ein Lieferkettengesetz für alle großen Unternehmen
(also bspw. bei über 250 Mitarbeitenden oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme),
die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Kleine und
mittelständische Unternehmen soll das Gesetz erfassen, wenn sie in Branchen mit
besonders hohen Risiken für Mensch oder Umwelt tätig sind, etwa in der
Textilbranche, so die Forderung der Initiative. Viele Unternehmen machen
bereits jetzt freiwillig vor, dass Menschenrechtsschutz möglich und vor allem
nicht geschäftsschädigend ist. Doch Freiwilligkeit reicht beim Schutz von
Menschenleben und Umwelt nicht aus. "Wichtig ist: Deutschland darf mit
einem Gesetz nicht hinter die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen. Diese verlangen nichts Unmögliches
von Unternehmen, sondern lediglich angemessene Maßnahmen zum Schutz der
Menschenrechte", erläutert Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks
für Unternehmensverantwortung. Die Angemessenheit hänge etwa von der Größe des
Unternehmens, seinen direkten Einflussmöglichkeiten und der Schwere der
möglichen Menschenrechtsverletzung ab.
Über die Initiative
Lieferkettengesetz
Die Initiative Lieferkettengesetz eint 91 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Im September 2019 haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. ECCHR, BUND Deutschland und das CorA-Netzwerk gehören zu den 18 Trägerorganisationen der Initiative.
Quelle: Forum Fairer Handel
Die Initiative Lieferkettengesetz eint 91 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Im September 2019 haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. ECCHR, BUND Deutschland und das CorA-Netzwerk gehören zu den 18 Trägerorganisationen der Initiative.
Quelle: Forum Fairer Handel