Bei der Werbung für Fleischprodukte können sich
Verbraucher auf Angaben zu Haltungsbedingungen nicht verlassen. Die Verbraucherzentrale
Bremen fordert daher, Fleischprodukte nicht mit irreführenden und
nichtssagenden Begriffen durch den Handel zu deklarieren. Nötig sei eine
verpflichtende mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung durch den
Gesetzgeber.
Vielen Verbrauchern ist das Wohl der Nutztiere beim Fleischkauf wichtig.
Sie sind bereit mehr für Fleisch zu zahlen, wenn sie sicher sind, dass die
Tiere besser gelebt haben. "Wir fordern den Handel auf, nach dem
gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden
Begriffen wie 'Weidehaltung', 'mehr Platz' oder 'kleinere Tiergruppe' zu
bewerben", sagt Gertraud Huisinga, Lebensmittel- und Ernährungsexpertin
der Verbraucherzentrale
Bremen. In der Werbung
tauchen häufig Begriffe wie "artgerecht" und "Tierwohl"
auf. Was vielen nicht klar ist: Klare gesetzliche Vorgaben gibt es für solche
Begriffe nicht. "Es gehört zur Werbestrategie des Handels, hier keine
klaren Kriterien zu nennen", erklärt Huisinga. Die "Initiative Tierwohl" wurde von Land- und
Fleischwirtschaft und einigen Handelsunternehmen ins Leben gerufen. Auf dieser
Initiative basierend gibt es in verschiedenen Einzelhandelsketten den
"Haltungskompass". Doch die Bezeichnungen variieren je nach
Supermarktkette. "Verlässlich ist das Labeling aktuell nur für
Geflügel", warnt Huisinga.
Rechtliche Regelung
Rechtlich geregelt sind nur
wenige Aussagen: "Bio" und "Öko" kennt wohl jeder. Aber
auch "Freilandhaltung" und "bäuerliche Freilandhaltung"
sind durch eine EU-Vermarktungsnorm geschützt. Hinzu kommt das blauweiße
Tierschutzlabel "Für mehr
Tierschutz" vom Deutschen Tierschutzbund. "Was fehlt, ist eine
obligatorische gesetzlich verankerte Kennzeichnung, die dann auch auf den
verarbeiteten Produkten angewendet wird" so Huisinga. Denn bei Salami,
Schinken, oder auch der Pizza sei nicht zu erkennen, aus welchem Fleisch die Produkte hergestellt wurden. Nur bei
Bio-Produkten ist dies sichergestellt. "Der Gesetzgeber sollte nicht auf
freiwillige Siegel des Handels bauen, sondern ein verständliches staatliches
Tierwohl-Label sowie eine Europäische Haltungskennzeichnung für alle tierischen
Produkte durchsetzen", sagt Huisinga.
Quelle: UD/pm