In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat
die EU-Kommission vor Kurzem in einem Rechtsakt anerkannt, dass der Anbau von
Palmöl zu einer erheblichen Entwaldung führt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
begrüßt, dass somit die Beimischung des Pflanzenöls zum Diesel nicht mehr auf
die Erreichung der EU-Ziele für umweltfreundliche Kraftstoffe angerechnet werden
kann.
Allerdings kritisiert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dass unter
dem zunehmenden Druck der Hauptproduzenten Malaysia und Indonesien,
einschließlich der Androhung eines Handelskriegs, die EU-Kommission mehrere
Schlupflöcher in dem Rechtsakt geöffnet hat. So soll Palmöl, das in
Kleinplantagen angebaut oder auf "ungenutzten" Flächen produziert
wird, weiter für die Beimischung im Kraftstoff zugelassen werden können. Sascha
Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert das Vorgehen der EU-Kommission: "Das Signal
der Kommission, Palmöl-Diesel als nicht nachhaltig einzustufen, ist
grundsätzlich richtig. Doch die geschaffenen Ausnahmenregelungen machen diese
gute Entscheidung wieder zunichte. Die Abholzung für Palmöl-Diesel muss
grundsätzlich ausgeschlossen sein, unabhängig von der Größe einzelner
Plantagen."
Kampagne #NotInMyTank
Die EU-Kommission hat nun eine öffentliche
Anhörung gestartet, um vier Wochen lang Beiträge zu sammeln, bevor sie den
endgültigen Rechtsakt annimmt. Eine internationale Allianz aus 13 NGOs wird im
Rahmen ihrer Kampagne #NotInMyTank Bürger
auffordern, an der Konsultation teilzunehmen, um die Lücken im Textentwurf zu
schließen und die Regenwälder Südostasiens vor der Abholzung zu bewahren.
Hierzu Müller-Kraenner: "Die EU-Kommission hat bereits im Juni 2018 einen
eindeutigen Auftrag für den Schutz von Klima und Biodiversität vom EU-Parlament
und den EU-Bürgern erhalten. Sie darf dieses wichtige Mandat nicht ignorieren.
Wir werden uns intensiv an der Anhörung beteiligen und zusammen mit unseren
internationalen Partnern klarmachen, dass die Beimischung von Palmöl zum Diesel
vollständig beendet werden muss." Im Anschluss an die vierwöchige Anhörung
wird die EU-Kommission den Rechtsakt verabschieden. Danach haben die
Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zwei Monate Zeit, um diesen zu
verabschieden oder ein Veto einzulegen. Die Möglichkeit, ihn zu ändern, haben
sie nicht mehr.
Hintergrund:
Bereits im Juni 2018
beschloss das EU-Parlament, die Verwendung von risikoreichen Pflanzenölen für
Bio-Kraftstoffe zu beenden. Als risikoreich gelten Nutzpflanzen, für dessen
Anbau biodiversitätsreiche Regenwald- und Torfgebiete in Anbauflächen
umgewandelt werden und deren Landnutzungsänderung hohe CO2-Emmission
verursachen. Diese Nutzpflanzen sollen schrittweise ab 2023 aus den
Kraftstoffen der EU verbannt werden. Palm- und Sojaöl werden aufgrund ihres
geringen Preises am häufigsten dem Dieselkraftstoff beigemischt. Mehr als 51
Prozent des nach Europas importierten Palmöls landet in Autotanks. Die
Förderung der Palmöl-Beimischung durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie
hatte ursprünglich das Ziel, die CO2-Bilanz fossilen Dieselkraftstoffs zu
verbessern und gilt somit als Klimaschutzmaßnahme. Aufgrund der mit dem Anbau
von Palmöl verbundenen Regenwaldabholzung ist Biodiesel mit Palmöl allerdings
dreimal schädlicher für das Klima als herkömmlicher Diesel.
Quelle: UD/pte, Foto unten: Frank Herrmann