Freitag, 11. Januar 2019

70 Jahre Menschenrechte – ein Grund zu feiern?


Vor siebzig Jahren stimmte die UN-Generalversammlung mit 48 Ja-Stimmen für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ein epochaler Schritt in Richtung „bessere Welt“. Inzwischen rücken vor allem Unternehmen immer stärker in den Fokus der Verantwortung, denn der Schutz der Menschenrechte hängt mittlerweile wesentlich vom Handeln multinationaler Unternehmen ab. Gleichzeitig fehlen rechtliche Sanktionen für Firmen, die Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferkette zulassen. Ein Großteil der Firmen lebt vom Handel mit Waren des globalen Südens oder hat die Produktion an kostengünstige Standorte im Ausland verlagert. Dabei schenken viele Unternehmen menschenrechtlichen Risiken entlang der Wertschöpfungskette zu wenig Aufmerksamkeit. Genau dort setzt Fairtrade an. Innerhalb der breiten Debatte um Menschenrechte hat die Frage von Menschenrechten in landwirtschaftlichen Lieferketten und in der Textilindustrie für Fairtrade Priorität. Es geht dabei um die weltweite Ausweitung der Vorschriften zu verantwortlichem Lieferketten-Management – vom Ursprung der Rohstoffe bis zum Inverkehrbringer des Endprodukts. Landwirtschaftliche Lieferketten sind gegenüber Industrieprodukten zwar vergleichsweise einfach organisiert, da sie nur aus einer oder wenigen Komponenten bestehen (z.B. bei Bananen, Kaffee, Rosen oder auch Schokolade). Dennoch treten auch hier oft Menschenrechtsverletzungen auf.

Verbindliche Spielregeln für Menschenrechte

Zwar kann Fairtrade als ein wichtiger Baustein für die Einhaltung von Menschenrechten im Ursprung und zum Teil auch entlang der Lieferkette der zertifizierten Produkte und Rohstoffe dienen, allerdings kann Fairtrade nicht alle menschenrechtlichen Fragen in globalen Lieferketten im Alleingang lösen. Dazu zählt insbesondere die Frage der existenzsichernden Löhne, etwa auf Plantagen oder in Textilfabriken; beziehungsweise die Frage existenzsichernder Einkommen für kleinbäuerliche Produzenten. Hieran arbeiten Fairtrade und andere Fairhandels-Akteure durch Mitgliedschaft und Mitarbeit in zahlreichen Sektorinitiativen und Bündnissen (wie beispielsweise dem Bündnis für nachhaltige Textilien in Deutschland oder der ISEAL Global Living Wage Coalition). Fairtrade hat darüber hinaus konkrete Strategien für Fortschritte in Richtung existenzsichernder Löhne und Einkommen erarbeitet. Fairtrade kann nicht alle menschenrechtlichen Fragen in globalen Lieferketten im Alleingang lösen, kann jedoch als ein wichtiger Baustein für die Einhaltung von Menschenrechten im Ursprung und zum Teil auch entlang der Lieferkette der zertifizierten Produkte und Rohstoffe dienen.

Kleinbauern per Gesetz schützen!

Weil Fairness klare Spielregeln braucht, muss die Politik aktiv werden und verbindliche Gesetze für Handel sowie Menschenrechte schaffen. Um gerade Kleinbauern auch per Gesetz besser zu schützen, hatten die Vereinten Nationen erst im November dieses Jahres eine Erklärung zur Stärkung der Bauernrechte im Menschenrechtsrat mit großer Mehrheit verabschiedet. Trotz der Aufforderung von TransFair und vielen weiteren NGOs für die Erklärung zu stimmen, enthielt sich Deutschland bei der Abstimmung. Staaten wie Großbritannien oder Frankreich schufen bereits verbindliche Gesetze zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Deutschland bleibt mit seinem Nationalen Aktionsplan (NAP) dagegen hinter den Erwartungen zurück. Daher fordert Fairtrade dringend auch für Deutschland verbindliche Gesetze, die Fehlerverhalten der Unternehmen bestrafen und den fairen Handel fördern.
Quelle: TransFair