Dienstag, 29. April 2025

12. Jahrestag Rana Plaza - kein Grund zum Feiern!

Anlässlich des 12. Jahrestag der Fabrikkatastrophe von Rana Plaza warnt das entwicklungspolitische INKOTA-Netzwerk vor gravierenden Rückschritten bei Arbeitsrechten: Während in Bangladesch Gewerkschaftsführer gewaltsam verfolgt werden, plant die kommende Bundesregierung eine Schwächung des Lieferkettengesetzes.

Im März 2025 wurden mehrere Gewerkschaftsführer in Bangladesch ohne Anklage und unter falschen Anschuldigungen verhaftet. Laut Informationen der National Garment Workers Federation (NGWF) wurden am 12. März 2025 der NGWF-Generalsekretär Md. Kabir Hossain sowie die Gewerkschaftsführer Khairuzzaman Sabuj und Nur Habib von Polizei und einem Schlägertrupp des Fabrikmanagements nachts im Gewerkschaftsbüro überfallen und festgenommen. Zuvor hatten Arbeiterinnen und Arbeiter gegen ausstehende Lohnzahlungen und illegale Kündigungen in der Textilfabrik protestiert. Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge unterhält die AJI Group/AJI Apparels Industry Ltd., zu der Polo Composite Knit Industry Ltd. gehört, Geschäftsbeziehungen zu bekannten Marken wie Kappa und zu Lidl – zwei Unternehmen, die dem Lieferkettengesetz unterliegen – sowie Carrefour S.A. Der Fall zeigt exemplarisch die Probleme bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.

Lieferkettengesetz in Gefahr

Die kommende Bundesregierung plant eine signifikante Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes inklusive Aussetzens der Berichtspflichten und Sanktionen. „Diese Änderungen würden das Gesetz de facto wirkungslos machen“, warnt Berndt Hinzmann, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA. Die Folgen sehen wir jetzt in Bangladesch: Wenn Unternehmen nicht genötigt sind strukturelle Risiken in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zu beseitigen, ist dies ein Freiraum für gravierende Menschenrechtsverletzungen. Zwölf Jahre nach Rana Plaza darf der wichtige Fortschritt – die rechtliche Verpflichtung von Unternehmen dem Einhalten von Menschenrechten – nicht wieder zurückgedreht werden.“ Gemeinsam mit den Organisationen Femnet, hej!support und Südwind veröffentlicht INKOTA auf der Website textile-incidents.info Menschenrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf Gesundheit der Beschäftigten und die Umwelt.

Am 24. April 2013 stürzte das Rana Plaza-Gebäude in Dhaka, Bangladesch, ein. 1.134 Menschen, überwiegend Textilarbeiterinnen, starben. Über 2.500 Menschen wurden verletzt. Die Katastrophe wurde zum Symbol für die tödlichen Auswirkungen unverantwortlicher globaler Lieferketten in der Textilindustrie und führte zur Gründung Internationalen ACCORD, dem Abkommen für mehr Sicherheit in Textilfabriken, der Gründung des Textilbündnis und zur Verabschiedung des Lieferkettengesetz. Die Freiwilligkeit und Beliebigkeit von Sorgfaltspflichten konnten Katastrophen wie Rana Plaza nicht verhindern und auch nicht aktuelle Menschenrechtsverletzungen, wie die brutalen Übergriffe auf Menschen, die sich für Rechte ihrer Kollegen einsetzen.

Quelle: Inkota Netzwerk

Dienstag, 22. April 2025

Recht auf Reparatur

Nur 23 Prozent der Geräte, die kaputtgehen, werden derzeit repariert – obwohl Verbraucherinnen und Verbraucher reparieren (lassen) wollen. Die schlechten Rahmenbedingungen halten sie aber davon ab: Entweder lassen sich Produkte gar nicht reparieren, Ersatzteile fehlen, die Kosten für eine Reparatur sind zu hoch oder es findet sich niemand, der die Reparatur durchführen kann. Wenn Produkte nicht repariert werden können, landen sie im Müll. Eine kurze Lebens- beziehungsweise Nutzungsdauer ist nicht nur schlecht für den Geldbeutel der Verbraucher, sondern belastet auch die Umwelt. Eine gezielte Produktpolitik muss die Weichen auf Reparatur stellen. Das beginnt beim Design der Produkte, hier gibt es für wenige Produkte bereits EU-Ökodesign Vorgaben, die die Reparierbarkeit sicherstellen soll. Die Regulierung regelt zum Beispiel, wie lange Ersatzteile verfügbar sein müssen. Die Umsetzung auf europäischer Ebene läuft aber schleppend. Zudem fehlen übergreifende Mindeststandards zur Reparierbarkeit von Produkten. Ein weiterer entscheidender Hebel sind die Kosten der Reparatur im Vergleich zu einer Neuanschaffung. Eine Reparatur muss für Verbraucher auch ökonomisch sinnvoll sein, die Kosten angemessen. Dafür müssen die Preise für Ersatzteile und verpflichtenden Reparaturen transparent gemacht und finanzielle Fördersysteme wie einen Reparaturbonus aufgebaut werden. An dieser Förderung müssen sich die Hersteller beteiligen: Denn sie haben maßgeblich Einfluss auf die Preisgestaltung. Zusätzlich würde eine Senkung der Mehrwertsteuersätze für Reparaturdienstleistungen die Kosten reduzieren. 

Die verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

*Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus zur finanziellen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Reparaturen

*Beteiligung der Hersteller an den Kosten der Reparatur über die erweiterte Produktverantwortung

*EU-Ökodesign Vorgaben zur Reparierbarkeit beschleunigen und auf mehr Produkte ausweiten

*Einführung eines europaweiten Reparaturindex für elektronische Produkte anhand dessen Verbraucher gut reparierbare Produkte erkennen können

*Stärkung der Reparaturinfrastruktur, damit gute Reparaturdienstleister leicht gefunden werden

*Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen

Quelle: verbraucherzentrale Bundesverband