Montag, 1. Juli 2013

Kennzeichnung für tierische Bestandteile in Lebensmitteln gefordert



Zum fairen Einkaufen gehört eine faire Kennzeichnung. Leider ist diese Selbstverständlichkeit noch immer nicht die Regel. So müssen Vegetarier und Veganer damit rechnen, dass einige Lebensmittel, darunter Orangensaft, Kartoffelchips oder Quark, tierische Bestandteile wie Fischgelatine, Aroma aus Geflügel oder Schweineborsten enthalten. Dank einer Gesetzeslücke besteht immer noch keine klare Kennzeichnungspflicht. Diese fordert nun die Verbraucherorganisation foodwatch.

Einige Hersteller reagieren …


Bereits 2012 hatte foodwatch kritisiert, dass viele Lebensmittel versteckte Tierprodukte enthalten. Inzwischen haben die ersten Hersteller reagiert. So verwendet Eckes Granini in seinem Multivitaminsaft "Hohes C" keine Fischgelatine mehr, der "Frühlingsquark leicht" von Milram kommt neuerdings ohne Schweinegelatine aus. Auch Ritter Sport hat reagiert: Noch 2012 wurden im Firmenblog die Sorten Halbbitter und Marzipan an die "lieben Freunde veganer Schokolade" empfohlen, und zwar mit den Worten: "Diese enthalten keine Milchbestandteile" - obwohl der Schokoladenhersteller auf seiner eigenen Website einen Milchzuckeranteil von 0,3 bis 0,4 Gramm pro 100-Gramm-Tafel angegeben hatte. Mittlerweile heißt es hingegen, es gibt "keine rein vegane Schokolade von Ritter Sport", man werde deshalb auch "nie 'vegan' auf eine Sorte schreiben".

… andere machen weiter wie bisher

In vielen anderen Lebensmitteln sind aber nach wie vor tierische Bestandteile enthalten - ohne dass dies auf der Verpackung angegeben werden muss. Saftproduzent Valensina informiert mittlerweile zwar auf seiner Internetseite über Produkte, die ohne tierische Bestandteile hergestellt werden und für Veganer geeignet sind. Verbraucher erfahren beim Einkauf allerdings nach wie vor nicht, dass beispielsweise der Orange-Mango-Ananas-Saft mit Hilfe von Schweinegelatine von Trübstoffen befreit wird. Chips-Produzent funny-frisch verwendet in weiten Teilen seines Sortiments nach wie vor tierische Bestandteile, je nach Sorte Wild, Geflügel, Rind oder Schwein - ohne dies auf der Verpackung zu kennzeichnen.

Begriffe sauber definieren

Im deutschen Lebensmittelgesetz gibt es keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel in Kartoffelchips, Fischgelatine in Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, zur Mehlbehandlung in Großbäckereien - auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als "vegetarisch" oder "vegan" kennzeichnen, ist Irreführung möglich. Denn die Begriffe sind juristisch nicht definiert. Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 gemeinsam mit dem Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und der Veganen Gesellschaft Deutschland einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Gesetzeslücke schließen

Nun ist Verbraucherministerin Ilse Aigner aufgefordert, eine klare Kennzeichnungspflicht durchzusetzen. Über eine E-Mail-Aktion auf www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere unterstützen bereits mehr als 65.000 Verbraucher die Forderung. "Verbraucherprotest wirkt - wird aber niemals das Problem grundsätzlich lösen. Noch immer fehlt eine klare Kennzeichnungsregelung, noch immer ist es für Verbraucher nahezu unmöglich, Tierprodukte in Lebensmitteln zu meiden", sagte Oliver Huizinga von foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) auf, endlich die Gesetzeslücke zu schließen: "Wer tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehnt, soll endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen."

Hier geht es zur Protestaktion von foodwatch: