Zum fairen Einkaufen gehört eine faire Kennzeichnung. Leider ist diese Selbstverständlichkeit noch immer nicht die Regel. So müssen Vegetarier und Veganer damit rechnen, dass einige
Lebensmittel, darunter Orangensaft, Kartoffelchips oder Quark, tierische
Bestandteile wie Fischgelatine, Aroma aus Geflügel oder Schweineborsten
enthalten. Dank einer Gesetzeslücke besteht immer noch keine klare Kennzeichnungspflicht. Diese
fordert nun die Verbraucherorganisation foodwatch.
Einige Hersteller reagieren …
Bereits 2012 hatte
foodwatch kritisiert, dass
viele Lebensmittel versteckte Tierprodukte enthalten. Inzwischen haben die
ersten Hersteller reagiert. So verwendet Eckes Granini in seinem
Multivitaminsaft "Hohes C" keine Fischgelatine mehr, der
"Frühlingsquark leicht" von Milram kommt neuerdings ohne
Schweinegelatine aus. Auch Ritter Sport
hat reagiert: Noch 2012 wurden im Firmenblog die Sorten Halbbitter und Marzipan
an die "lieben Freunde veganer Schokolade" empfohlen, und zwar mit
den Worten: "Diese enthalten keine Milchbestandteile" - obwohl der
Schokoladenhersteller auf seiner eigenen Website einen Milchzuckeranteil von
0,3 bis 0,4 Gramm pro 100-Gramm-Tafel angegeben hatte. Mittlerweile heißt es
hingegen, es gibt "keine rein vegane Schokolade von Ritter Sport",
man werde deshalb auch "nie 'vegan' auf eine Sorte schreiben".
… andere machen weiter wie bisher
In vielen anderen Lebensmitteln sind aber
nach wie vor tierische Bestandteile enthalten - ohne dass dies auf der Verpackung
angegeben werden muss. Saftproduzent Valensina informiert mittlerweile zwar
auf seiner Internetseite über Produkte, die ohne tierische Bestandteile
hergestellt werden und für Veganer geeignet sind. Verbraucher erfahren beim
Einkauf allerdings nach wie vor nicht, dass beispielsweise der
Orange-Mango-Ananas-Saft mit Hilfe von Schweinegelatine von Trübstoffen befreit
wird. Chips-Produzent funny-frisch
verwendet in weiten Teilen seines Sortiments nach wie vor tierische
Bestandteile, je nach Sorte Wild, Geflügel, Rind oder Schwein - ohne dies auf
der Verpackung zu kennzeichnen.
Begriffe sauber definieren
Im deutschen Lebensmittelgesetz gibt es keine
verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in
Produkten. Ob Aroma aus Geflügel in Kartoffelchips, Fischgelatine in
Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, zur
Mehlbehandlung in Großbäckereien - auf der Verpackung muss dies bislang nicht
angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als
"vegetarisch" oder "vegan" kennzeichnen, ist Irreführung
möglich. Denn die Begriffe sind juristisch nicht definiert. Um Transparenz und
Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 gemeinsam mit dem
Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und der Veganen Gesellschaft Deutschland
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Gesetzeslücke schließen
Nun ist Verbraucherministerin Ilse Aigner aufgefordert, eine klare
Kennzeichnungspflicht durchzusetzen. Über eine E-Mail-Aktion auf
www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere unterstützen bereits mehr als 65.000
Verbraucher die Forderung. "Verbraucherprotest wirkt - wird aber niemals
das Problem grundsätzlich lösen. Noch immer fehlt eine klare
Kennzeichnungsregelung, noch immer ist es für Verbraucher nahezu unmöglich,
Tierprodukte in Lebensmitteln zu meiden", sagte Oliver Huizinga von
foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte Bundesverbraucherministerin
Ilse Aigner (CSU) auf, endlich die Gesetzeslücke zu schließen: "Wer
tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehnt,
soll endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen."
Hier geht es zur Protestaktion von foodwatch: