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Dienstag, 22. Oktober 2024

Gold - ein kritischer Blick hinter die glänzende Fassade

Gold, das seit Jahrtausenden als Inbegriff von Wohlstand, Schönheit und Macht gilt, gehört zu den ältesten von Menschen genutzten Materialien. Doch hinter der glänzenden Fassade verbirgt sich eine weniger glanzvolle Realität, besonders wenn es um die Goldförderung geht. Die Umweltschäden als Folgen des Abbaus sind gravierend: Wasser-, Boden- und Luftverschmutzung sowie gesundheitliche Risiken durch den Eintritt von Zyanid und Quecksilber in die Nahrungskette. Hinzu kommen Menschenrechtsverletzungen und Landenteignungen. Der kritische Konsumführer der Kampagne Bergbau Peru beleuchtet, wo Gold in unserem Alltag präsent ist – von Schmuck über Elektronik bis hin zum Investment. Gleichzeitig zeigt er nachhaltige und ethische Alternativen auf und fragt, ob und wo wir auf Gold verzichten sollten.

Quelle: Informationsstelle Peru e.V.

Montag, 7. August 2023

Wundermittel Mikrofinanzkredite?

Ende der 90er Jahre wurden Mikrokreditprogramme als Wundermittel zur Armutsbekämpfung propagiert und seither mit tatkräftiger Unterstützung westlicher Entwicklungsbanken und privatwirtschaftlicher Investoren in vielen Ländern des globalen Südens verbreitet. In Kambodscha leiden heute Hunderttausende Mikrokreditnehmer*innen an den Folgen der Mikrokredit-Überschuldungskrise: erzwungene Landverkäufe, Ernährungsunsicherheit, Schulabbrüche und Schuldknechtschaft.

 

Mikrokreditprogramme wurden ursprünglich zumeist von Nichtregierungsorganisationen ins Leben gerufen mit dem Ziel, Armut durch „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die Förderung von Kleinstunternehmertum zu mindern. Im Laufe der 2000er Jahre hat sich dies schließlich zu einer äußerst profitablen Multimilliarden-Dollar-Industrie entwickelt. 2017 umfasste der globale Mikrofinanzmarkt ein Kreditportfolio von über 100 Milliarden US-Dollar. Doch belastbare wissenschaftliche Nachweise für den nachhaltigen Nutzen der Mikrokreditprogramme für die Armutsbekämpfung gibt es kaum. Systematische Metastudien zeigen, dass Mikrokredite – wenn überhaupt – nur sehr geringe positive Wirkungen erzielen. Die menschenrechtlichen Risiken von Mikrokrediten werden darüber hinaus kaum beachtet.

Überschuldungskrise in Kambodscha

Kambodscha ist seit vielen Jahren eines der Hauptzielländer für Mikrofinanzinvestitionen und verfügt heute über einen der weltweit größten und profitabelsten Mikrofinanzsektoren. Lag die Gesamtverschuldung durch Mikro- und Kleinkredite im Jahr 2009 noch bei 300 Millionen US $, so sind es heute bereits über 14 Milliarden. Über die Hälfte der Haushalte sind verschuldet; die durchschnittliche Kreditsumme beträgt über 5.000 US $. Die Privatverschuldung in Kambodscha gehört damit zu den höchsten weltweit (gemessen am Bruttoinlandprodukt). Laut Weltbank werden nur 28% der Kredite in Kambodscha für produktive Zwecke genutzt – für ein Geschäft oder landwirtschaftliche Produktion. Zudem gibt es keine Kund*innenschutzgesetze für Mikrofinanzdienstleistungen und keine funktionierende und unabhängige Überwachung, um den Schutz von Kreditnehmer*innen zu gewährleisten.

Schuldengetriebene Landverkäufe und Menschenrechtsverletzungen dokumentiert

Mehrere anerkannte kambodschanische Menschenrechtsorganisationen haben seit Mitte 2019 wiederholt Untersuchungen durchgeführt und veröffentlicht, welche die menschenrechtlichen Folgen dieser Überschuldungskrise aufzeigen. Besonders problematisch ist, dass die Mehrheit der Mikro- und Kleinkredite in Kambodscha mit Land besichert sind, obwohl dies eigentlich der Grundidee der Mikrokredite widerspricht. Damit verfügen die Mikrokreditanbieter über ein enormes Druckmittel, um die Rückzahlung der Kredite durchzusetzen. In den hochverschuldeten Haushalten wird an den ohnehin knappen Nahrungsmitteln gespart; Familienmitglieder müssen in die Städte oder ins Ausland migrieren; und Kinder und Jugendliche werden aus der Schule genommen, um zu arbeiten und bei der Rückzahlung der Kredite zu helfen. Schließlich kommt es auch zu schuldengetriebenen und außergerichtlich erzwungenen Landverkäufen. Einigen Familien gelingt es nicht mehr, der Schuldenfalle zu entkommen. Sie werden in die Schuldknechtschaft getrieben, häufig in Ziegeleien, in denen mehr als 10.000 Menschen schuften, darunter viele Kinder.

Studie „Mikrokredite und Überschuldungskrise in Kambodscha“

FIAN führte seit Anfang 2020 drei Recherchereise nach Kambodscha durch, zuletzt im Februar 2023. Im Rahmen dieser Recherchen interviewte FIAN zahlreiche Kreditnehmer*innen, die Kund*innenschutzverletzungen durch marktführende Mikrofinanzinstitute und Banken und schwere soziale Folgen der Überschuldung, bis hin zu Menschenrechtsverletzungen, bestätigten. Im Februar 2022 veröffentlichte FIAN die Studie „Mikrokredite und Überschuldungskrise in Kambodscha“, in der auch die Mitverantwortung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und privater Investoren erläutert wird, die viele der marktführenden Mikrofinanzinstitute und Banken finanzieren, welche für systematische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

Quelle: fian.de

Sonntag, 8. März 2020

Lieferkettengesetz in Deutschland ist juristisch möglich


Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexperten des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.
 
"Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt. Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz verabschieden", sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil hatten zugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ein Lieferkettengesetz soll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch erleichtern, in Deutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu klagen. Vor allem aber soll es präventiv wirken: "Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, die Risiken für Mensch und Umwelt in ihren Geschäften zu analysieren, diesen vorzubeugen und das öffentlich zu dokumentieren. Verstoßen sie gegen diese Pflichten, muss das Konsequenzen haben: zum Beispiel Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren", erläutert Christian Schliemann vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Eine Behörde müsse die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrollieren und bei Missachtung entsprechend sanktionieren.

Auch Schutz der Umwelt sollte gesetzlich verankert werden

Nicht nur Menschen, auch die Umwelt muss ein Lieferkettengesetz nach Ansicht des zivilgesellschaftlichen Bündnisses schützen: Laura von Vittorelli, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), erklärt: "Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch die Wirtschaft gehen weltweit Hand in Hand. Wenn Flüsse durch Bergbau, Chemie- und Textilfabriken vergiftet werden, sind Menschen in ihrem Grundrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser eingeschränkt. Ein Lieferkettengesetz muss sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben. Betroffene brauchen eine rechtliche Handhabe gegen diese zerstörerischen Praktiken." Gelten muss ein Lieferkettengesetz für alle großen Unternehmen (also bspw. bei über 250 Mitarbeitenden oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme), die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Kleine und mittelständische Unternehmen soll das Gesetz erfassen, wenn sie in Branchen mit besonders hohen Risiken für Mensch oder Umwelt tätig sind, etwa in der Textilbranche, so die Forderung der Initiative. Viele Unternehmen machen bereits jetzt freiwillig vor, dass Menschenrechtsschutz möglich und vor allem nicht geschäftsschädigend ist. Doch Freiwilligkeit reicht beim Schutz von Menschenleben und Umwelt nicht aus. "Wichtig ist: Deutschland darf mit einem Gesetz nicht hinter die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen. Diese verlangen nichts Unmögliches von Unternehmen, sondern lediglich angemessene Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte", erläutert Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung. Die Angemessenheit hänge etwa von der Größe des Unternehmens, seinen direkten Einflussmöglichkeiten und der Schwere der möglichen Menschenrechtsverletzung ab.

Über die Initiative Lieferkettengesetz
Die Initiative Lieferkettengesetz eint 91 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Im September 2019 haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. ECCHR, BUND Deutschland und das CorA-Netzwerk gehören zu den 18 Trägerorganisationen der Initiative.
Quelle: Forum Fairer Handel

Dienstag, 7. Januar 2020

Neues Verbraucherportal: Nachhaltigkeit bei Investmentfonds


Facing Finance hat ein unabhängiges, frei zugängliches Verbraucherportal zur Nachhaltigkeitsbewertung von Investmentfonds online gestellt. Das Portal faire-fonds.info liefert Informationen und Bewertungen zu Beteiligungen der untersuchten Investmentfonds an kontroversen Unternehmen. Analysiert und bewertet werden 3.800 Eigen- und Fremdfonds, inklusive verschiedener Anlageklassen, der vier größten deutschen Fondsgesellschaften Allianz, Deka, DWS und Union Investment sowie rund 200 zertifizierte oder ausgewiesene "Nachhaltigkeitsfonds". Der Fokus der Analyse liegt auf der Beteiligung der Fonds an den Aktien oder Anleihen von 340 ausgewählten kontroversen Unternehmen. Diese tragen zu Menschen- oder Arbeitsrechtsverletzungen, Umweltzerstörung oder der Verschärfung des Klimawandels bei, sind in Fälle von Korruption und Geldwäsche verstrickt oder gehören zu den größten Rüstungsproduzenten weltweit. Die Auswertung der Beteiligungsanalysen zeigt laut Facing Finance, dass die untersuchten Fonds mehrheitlich in Unternehmen investiert sind, die ökologische, ethische und soziale Standards und Normen und damit Nachhaltigkeitskriterien verletzen. Unternehmen des Rohstoffsektors seien besonders kritisch zu sehen - und z.B. im Fonds DekaLux-GlobalResources enthalten, der zu 67,59% belastet sei. Der ETF Xtrackers Stoxx Europe 600 Oil&Gas sei mit 78,26% Belastung der Negativ-Spitzenreiter der Bewertung. Der beliebte und größte deutsche Investmentfonds DWS Top Dividende, der gerade die höchsten Ausschüttungen eines Fonds auf dem deutschen Markt angekündigt hat, investiere beispielsweise mit einem Gesamtanteil von 27,7% in Rüstungskonzerne wie BAE Systems und Raytheon, Menschen- und Arbeitsrechte missachtende Unternehmen wie Philip Morris International Inc. oder in für den Klimawandel maßgeblich verantwortliche, TOP CO-2 Emittenten wie Total S.A. und Chevron, so Facing Finance.

Fonds mit Nachhaltigkeitslabel oft nicht besser

Doch selbst Fonds, die von den Anbietern als nachhaltig, sozial oder ökologisch (ESG-Eigenlabel) bezeichnet werden, schneiden nach Angaben von Facing Finance nicht wesentlich besser ab. Von 74 Fonds, die entweder von Portalen/Anbietern als "nachhaltig" vermarktet/gelabelt werden oder eine entsprechende Bezeichnung im Namen tragen, könnten lediglich 17 Fonds als unbelastet gelten und damit als nicht investiert in kontroverse Unternehmen. 50 dieser "nachhaltigen" Fonds weisen einen Beteiligungsanteil von bis zu 10% auf, 7 sogar über 10%. Spitzenreiter mit 28,3% sei dabei der Fonds "Allianz European Equity Dividend - A”, der in Tabakkonzerne wie Imperial Brands und British American Tobacco sowie in Unternehmen wie Royal Dutch Shell und Total S.A. investiere, die mit ihren Geschäftsmodellen für Klimawandel und Umweltzerstörung verantwortlich seien. Kritisch wird auch zum Teil die Vergabe von Gütesiegeln für nachhaltige Fonds durch das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) beurteilt. Lediglich 13 der 61 vom FNG zertifizierten Fonds seien als unbelastet einzustufen. 31 Fonds hielten dagegen kontroverse Beteiligungen von bis zu 5%. 11 Fonds beteiligten sich mit 5% bis 10% an kontroversen Unternehmen, und 6 Fonds wiesen sogar einen kontroversen Beteiligungswert von über 10% aus. Das Portal faire-fonds.info will Verbraucher auch darauf hinweisen, dass einige Fondsanbieter das Etikett "nachhaltig" für Marketingzwecke nutzen und dabei auf die Einhaltung strenger ökologischer, ethischer und sozialer Gesichtspunkte zu geringen Wert legen. Die Auswahl der kontroversen Unternehmen beruht laut Facing Finance auf Bewertungen von sieben externen Analysen, u.a. den Ausschlusslisten des Norwegischen Pensionsfonds, der Investoren-Initiative Climate Action 100+, dem Bericht des Carbon Disclosure Projects (CDP), der Global Coal Exit List (GCEL), der SIPRI TOP 100 Waffenproduzenten sowie RepRisk Analysen.
Quelle:  www.epo.de

Montag, 4. März 2019

Tourismus, Landraub und Verdrängung im Globalen Süden


In der globalen Debatte um den Raub von Land und anderen natürlichen Ressourcen fällt der Tourismussektor bisher meist unter den Tisch. Dabei bedrohen Vertreibungs- und Verdrängungsprozesse auch im Namen des Tourismus die Rechte von lokalen Gemeinschaften auf Land, Wohnraum und Ressourcen in erheblichem Ausmaß – wie zahlreiche Berichte von Wissenschaftlern, Journalisten und Nichtregierungsorganisationen belegen. Eine aktuelle Studie von Andreas Neef im Auftrag von Tourism Watch verdeutlicht, dass der Tourismus ein wesentlicher Verursacher von Landraub, Vertreibung und schleichenden Verdrängungsprozessen auf der ganzen Welt ist. Der Professor für Internationale Entwicklung an der University of Auckland, Neuseeland, hat 25 Fälle aus dem Globalen Süden im Detail untersucht. Im Interview mit Tourism Watch erläutert er die wichtigsten Erkenntnisse seiner Studie.

Tourism Watch (TW): Warum findet der Tourismus in der Debatte um Landrechte und Landraub bisher relativ wenig Beachtung?

Andreas Neef (AN): Dafür gibt es verschiedene Gründe. Erstens ist der Tourismus ein fragmentierter Sektor mit zahlreichen Interessengruppen entlang seiner „Wertschöpfungskette“. Daher ist es relativ schwer, einzelne Unternehmen zu identifizieren, die die Land- und Ressourcenrechte der lokalen Gemeinschaften verletzen. Zweitens handelt es sich um eine „Wohlfühl“-Branche, die für Freizeit und Vergnügen steht und normalerweise nicht mit gewaltsamen Landübernahmen und Zwangsräumungen in Verbindung gebracht wird. Außerdem ist es auch eine Frage der Schwerpunktsetzung: Viele Nichtregierungsorganisationen haben die Verletzung lokaler Landrechte durch andere extraktive Industrien wie Bergbau und industrielle Landwirtschaft betont, bei denen das Ausmaß der Landnahme und Vertreibung zunächst größer erscheint. Zwar mag es stimmen, dass Hotels und Resorts weniger Land benötigen, um ihr Geschäft zu betreiben, als ein Bergbauunternehmen, eine Kautschukplantage oder riesige Felder für den Anbau von Biokraftstoffen. Blicken wir jedoch auf die Millionen von Hektar, die den örtlichen Gemeinden für die Schaffung von „menschenleeren“ Naturschutzgebieten, Nationalparks und Kulturerbe-Stätten – die sich zu beliebten Touristenattraktionen entwickelt haben – genommen wurden, erkennen wir schnell die dramatischen Auswirkungen des Tourismus auf die traditionellen und indigenen Land- wie Ressourcenrechte.

TW: Welche Triebfedern für tourismusinduzierte Landraub- und Verdrängungsprozesse haben Sie in Ihrer Studie festgestellt?

AN: Es ist klar, dass Tourismusunternehmen - insbesondere multinationale Hotelketten - hauptsächlich von wirtschaftlichen Interessen getrieben werden. Und sie wissen genau, was die Mehrheit ihrer Kunden will: unberührte Strände, All-Inclusive-Resorts und Sicherheit. Komfortable und sichere Urlaubsumgebungen lassen sich am einfachsten schaffen, wenn die ursprünglichen Bewohner umgesiedelt werden. Die Motive der Regierungen in den Reiseländern sind tendenziell komplexer. Sie erhoffen sich nationales Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze durch Tourismus. Tourismuszonen können sie zudem leichter managen und besteuern als Gebiete, die von unterschiedlichsten lokalen Gemeinschaften bewohnt werden. In Grenz- oder Konfliktgebieten kann die Tourismusentwicklung von den Regierungen dazu instrumentalisiert werden, diese Regionen zu militarisieren und zu sichern. Für mich war eines der interessantesten Ergebnisse der Studie, in welch hohem Ausmaß die militärischen oder paramilitärischen Kräfte oft in den Tourismussektor involviert sind und mit Landraub und Vertreibungen in Verbindung stehen. Ein weiterer treibender Faktor ist, dass Touristen nicht nur als temporäre Besucher kommen, sondern als Residenz-Touristen bleiben. Das macht das Land für Anwohner oft unbezahlbar. In solchen Fällen kann die Verdrängung schrittweise erfolgen, ist jedoch nicht unbedingt weniger verheerend.

TW: Mit welchen Argumenten wird Landraub und Verdrängung im Namen des Tourismus gerechtfertigt?

AN: Regierungen und Tourismusunternehmen rechtfertigen Landraub und Vertreibungen für den Tourismus mit ähnlichen Gründen. Sehr häufig wird Tourismus als Mittel für nationales Wirtschaftswachstum, Armutsbekämpfung, Naturschutz oder die Erhaltung des Kulturerbes dargestellt, was dem „öffentlichen Interesse“ diene. Die Regierungen können sich dann auf das "Enteignungsrecht des Staates" berufen und damit legitime oder rechtmäßige Ansprüche auf Land außer Kraft setzen. Besonders beliebt bei Regierungen und touristischen Investoren ist der Diskurs vom „Brachland“. Dabei behaupten sie, dass ein für die Tourismusentwicklung vorgesehenes Gebiet entweder unbewohnt oder von ihren Bewohnerinnen und Bewohnern nicht produktiv beziehungsweise nicht nachhaltig genutzt würde. Der Tenor lautet dabei: „Die Einheimischen haben die Umwelt zerstört; nun brauchen wir Tourismus, um die Natur wieder herzustellen und zu schützen“. Und der Tourismus soll dann die Arbeitsplätze für die enteignete Bevölkerung schaffen. Oft wird auch behauptet, der Massentourismus könne dazu beitragen, durch Katastrophen oder bewaffnete Konflikte zerstörte Gebiete wieder aufzubauen.

TW: Wie können die verantwortlichen Akteure zur Rechenschaft gezogen werden?

AN: Nun, das ist der knifflige Teil, weil die Täter nicht isoliert agieren, sondern oft Teil eines größeren Bündnisses sind. Dazu gehören auch Akteure, wie etwa der Finanzsektor oder internationale Geberorganisationen, die sich über das Ausmaß von Landraub und Zwangsräumungen möglicherweise nicht einmal im Klaren sind. Wir müssen bedenken, dass tourismusbezogener Landraub und Verdrängung im gesamten politischen Spektrum stattfindet - in demokratischen Systemen, in semiautoritären Regimen und in autoritär regierten Ländern. Die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Land machen oft wenig Unterschied. Landraub kann sowohl in Ländern mit überwiegend privaten Eigentumsrechten als auch in Ländern mit traditionellen und gemeinschaftlichen Land- und Ressourcenrechten erfolgen. Ich denke, ein wichtiger erster Schritt wäre, alle Darstellungen zurückzuweisen, die die Vertreibung von Landnutzerinnen und Landnutzern und den Verkauf von Land für den Tourismus mit dem Argument „des öffentlichen Interesses“ rechtfertigen. Es ist auch von entscheidender Bedeutung, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in die Regierungspolitik und verbindliches nationales und internationales Recht zu integrieren. Der Tourismussektor muss dabei genau soviel Aufmerksamkeit erhalten wie andere extraktive Industrien und das verarbeitende Gewerbe. Wenn Sie sich die nationalen Aktionspläne der EU-Regierungen zu Wirtschaft und Menschenrechten ansehen, werden Sie feststellen, dass der Tourismussektor kaum erwähnt wird.
Quelle: TourismWatch