Die EU hat einen bedeutenden Schritt in Richtung des Schutzes von Menschenrechten in globalen Lieferketten gemacht und sich auf ein EU-weites Lieferkettengesetz geeinigt. Ein historischer Meilenstein. Große Unternehmen in der EU müssen künftig auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten achten. Die entsprechende Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD), auch als europäisches Lieferkettengesetz bekannt, hat der EU-Rat am 24. Mai als letzte Instanz final beschlossen. Zwei Jahre lang haben die EU-Staaten Zeit die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Jetzt kommt es auf eine ambitionierte Umsetzung in Deutschland an. Besonders im Bereich der zivilrechtlichen Haftung geht die Richtlinie über das bestehende deutsche Gesetz hinaus: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, die eindeutig von Unternehmen verursacht wurden, könnt künftig vor EU-Gerichten Schadensersatz verlangen. An anderen Stellen bleibt die Richtlinie schwächer als erhofft. Sie umfasst nur Großunternehmen direkt. Die Entscheidung für das EU-Lieferkettengesetz war bereits im Dezember erwartet worden. Doch die FDP kündigte auf Druck der Wirtschaftslobby auf den letzten Metern der Verhandlungen an die Zustimmung zum ausgehandelten Kompromiss zu verweigern. Deutschland musste sich enthalten, was einer Ablehnung gleichkam. Dennoch gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten für das wichtige Menschenrechtsvorhaben zu sichern.
Quelle: Inkota, Grafik: Mission EineWelt