
Die
EU hat einen bedeutenden Schritt in Richtung des Schutzes von Menschenrechten
in globalen Lieferketten gemacht und sich auf ein
EU-weites Lieferkettengesetz geeinigt. Ein historischer
Meilenstein. Große Unternehmen in der EU müssen künftig
auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren
Lieferketten achten. Die entsprechende Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD), auch als europäisches
Lieferkettengesetz bekannt, hat der EU-Rat am 24. Mai als letzte
Instanz final beschlossen. Zwei Jahre lang haben die EU-Staaten Zeit die
Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Jetzt kommt es auf eine
ambitionierte Umsetzung in Deutschland an. Besonders im Bereich der
zivilrechtlichen Haftung geht die Richtlinie über das bestehende deutsche
Gesetz hinaus: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen,
die eindeutig von Unternehmen verursacht wurden, könnt künftig vor EU-Gerichten
Schadensersatz verlangen. An anderen Stellen bleibt die
Richtlinie schwächer als erhofft. Sie umfasst nur Großunternehmen direkt. Die
Entscheidung für das EU-Lieferkettengesetz war bereits im Dezember erwartet
worden. Doch die FDP kündigte auf Druck der Wirtschaftslobby auf den letzten Metern
der Verhandlungen an die Zustimmung zum ausgehandelten Kompromiss zu
verweigern. Deutschland musste sich enthalten, was einer Ablehnung gleichkam.
Dennoch gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft eine qualifizierte
Mehrheit der Mitgliedsstaaten für das wichtige Menschenrechtsvorhaben zu
sichern.
Quelle:
Inkota, Grafik: Mission EineWelt