Dienstag, 15. August 2023

Greenwashing: Nachhaltigkeitswerbung schadet mehr, als sie nutzt

 „CO-2-kompensierter Erdbeerjoghurt“, „klimaneutrale Milch“ oder „klima-positiver Babybrei“: Grüne Werbeclaims auf Lebensmitteln haben erhebliches Greenwashing-Potenzial. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Forschungsagentur „Zühlsdorf +Partner“ und der  Universität Göttingen im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit des vzbv. Demnach lassen auf Nachhaltigkeit bezogene Werbeaussagen Produkte bei Verbraucher:innen in einem deutlich positiveren Licht erscheinen. Das ist problematisch, da viele dieser Werbeaussagen vollkommen ungeregelt und ungeprüft sind. Der vzbv fordert einen Siegel-Check sowie ein Verbot ungeprüfter grüner Werbeclaims.

„Der Wildwuchs mit nachhaltigen Werbeversprechen treibt immer seltsamere Blüten. Ob Steak, Milch oder Babybrei: Inzwischen bewerben die Unternehmen nahezu jedes Produkt als nachhaltig. Dabei ist nicht nachvollziehbar, was solche Claims und Siegel wirklich wert sind. Hier ist Manipulation und Greenwashing Tür und Tor geöffnet und sollte daher von der Politik dringend geregelt werden. Greenwashing erschwert eine klima- und umweltfreundliche Lebensmittelwahl für die Verbraucher:innen und schadet zu guter letzt Umwelt und Klima. Schließlich wird die Glaubwürdigkeit umweltengagierter Unternehmen damit untergraben. Ein Check für Klima-Claims ist überfällig“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Laut der Studie können Nachhaltigkeits-Aussagen Verbraucher:innen mitunter deutlich manipulieren und zu Fehleinschätzungen führen. So führen klimabezogene Werbeaussagen etwa zu einer deutlich positiveren Produktwahrnehmung – auch wenn die tatsächliche Klimafreundlichkeit des Produktes völlig unklar ist. In der Untersuchung wurden Verbraucher:innen beispielsweise gebeten, die Klimafreundlichkeit eines Rindersteaks, eines Schweineschnitzels und eines veganen Burger-Pattys einzuschätzen. Ohne Werbeclaim waren immerhin 70 Prozent der Befragten in der Lage, das vegane Patty korrekt als klimafreundlichstes Produkt zu identifizieren. Wurden die Produkte mit klimabezogenen Werbeaussagen ausgezeichnet, erkannten nur noch 58 Prozent das klimafreundlichste Produkt. 28 Prozent waren der Meinung, das Rindersteak sei klimafreundlicher. Auch Claims zu Transportentfernung („regional“) oder Verpackungsvorteilen („plastikfrei“) lassen Produkte umweltfreundlicher erscheinen. Dass solche Teilaspekte für die Gesamt-Ökobilanz des Lebensmittels oft wenig relevant sind, ist vielen Verbraucher:innen nicht bewusst: 72 Prozent halten regionale Produkte fälschlich immer für klimafreundlicher.

Weitere Ergebnisse im Überblick

  • 56 Prozent der Befragten kommen beim Verpackungs-Claim „plastikfrei“ auf einem Schokoriegel zu einer positiven Umwelteinschätzung des gesamten Produkts – 30 Prozentpunkte mehr als bei der Variante ohne Claim, obwohl der Inhalt der gleiche ist.
  • Nur zehn Prozent der Befragten können den Zusammenhang von „Klimaneutralität“ und Kompensation korrekt einordnen. Die Mehrheit geht fälschlicherweise davon aus, dass „klimaneutral“ gleichbedeutend mit „weniger Treibhausgasausstoß“ ist. Tatsächlich entstehen bei der Produktion immer Treibhausgase.

Die Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher:innen oft unsicher sind, was die Claims tatsächlich bedeuten. Das bestätigen auch Meldungen an das Portal Lebensmittelklarheit.de, die das Projekt dazu veranlassten, die Wirkung der Claims näher zu untersuchen. Für die Untersuchung wurden 2.109 Verbraucher:innen zu 16 häufigen Umweltclaims im Lebensmittelmarketing befragt. Der vzbv fordert die EU-Kommission in einem aktuellen Positionspapier auf, umweltbezogene Werbeaussagen besser zu regulieren. Dazu gehört: Umweltbezogene Werbeaussagen sollten nur erlaubt sein, wenn sie belegbar sind und die Vergabe von Nachhaltigkeitslabeln sollte staatlich kontrolliert werden. Die Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“ von Produkten sollte verboten werden, ebenso wie Umweltaussagen, die sich nur auf einzelne Aspekte (beispielsweise die Verpackung) eines Produkts beziehen. Nachhaltigkeitssiegel sollten nur erlaubt sein, wenn sie durch eine dritte Partei unabhängig zertifiziert werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Montag, 7. August 2023

Wundermittel Mikrofinanzkredite?

Ende der 90er Jahre wurden Mikrokreditprogramme als Wundermittel zur Armutsbekämpfung propagiert und seither mit tatkräftiger Unterstützung westlicher Entwicklungsbanken und privatwirtschaftlicher Investoren in vielen Ländern des globalen Südens verbreitet. In Kambodscha leiden heute Hunderttausende Mikrokreditnehmer*innen an den Folgen der Mikrokredit-Überschuldungskrise: erzwungene Landverkäufe, Ernährungsunsicherheit, Schulabbrüche und Schuldknechtschaft.

 

Mikrokreditprogramme wurden ursprünglich zumeist von Nichtregierungsorganisationen ins Leben gerufen mit dem Ziel, Armut durch „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die Förderung von Kleinstunternehmertum zu mindern. Im Laufe der 2000er Jahre hat sich dies schließlich zu einer äußerst profitablen Multimilliarden-Dollar-Industrie entwickelt. 2017 umfasste der globale Mikrofinanzmarkt ein Kreditportfolio von über 100 Milliarden US-Dollar. Doch belastbare wissenschaftliche Nachweise für den nachhaltigen Nutzen der Mikrokreditprogramme für die Armutsbekämpfung gibt es kaum. Systematische Metastudien zeigen, dass Mikrokredite – wenn überhaupt – nur sehr geringe positive Wirkungen erzielen. Die menschenrechtlichen Risiken von Mikrokrediten werden darüber hinaus kaum beachtet.

Überschuldungskrise in Kambodscha

Kambodscha ist seit vielen Jahren eines der Hauptzielländer für Mikrofinanzinvestitionen und verfügt heute über einen der weltweit größten und profitabelsten Mikrofinanzsektoren. Lag die Gesamtverschuldung durch Mikro- und Kleinkredite im Jahr 2009 noch bei 300 Millionen US $, so sind es heute bereits über 14 Milliarden. Über die Hälfte der Haushalte sind verschuldet; die durchschnittliche Kreditsumme beträgt über 5.000 US $. Die Privatverschuldung in Kambodscha gehört damit zu den höchsten weltweit (gemessen am Bruttoinlandprodukt). Laut Weltbank werden nur 28% der Kredite in Kambodscha für produktive Zwecke genutzt – für ein Geschäft oder landwirtschaftliche Produktion. Zudem gibt es keine Kund*innenschutzgesetze für Mikrofinanzdienstleistungen und keine funktionierende und unabhängige Überwachung, um den Schutz von Kreditnehmer*innen zu gewährleisten.

Schuldengetriebene Landverkäufe und Menschenrechtsverletzungen dokumentiert

Mehrere anerkannte kambodschanische Menschenrechtsorganisationen haben seit Mitte 2019 wiederholt Untersuchungen durchgeführt und veröffentlicht, welche die menschenrechtlichen Folgen dieser Überschuldungskrise aufzeigen. Besonders problematisch ist, dass die Mehrheit der Mikro- und Kleinkredite in Kambodscha mit Land besichert sind, obwohl dies eigentlich der Grundidee der Mikrokredite widerspricht. Damit verfügen die Mikrokreditanbieter über ein enormes Druckmittel, um die Rückzahlung der Kredite durchzusetzen. In den hochverschuldeten Haushalten wird an den ohnehin knappen Nahrungsmitteln gespart; Familienmitglieder müssen in die Städte oder ins Ausland migrieren; und Kinder und Jugendliche werden aus der Schule genommen, um zu arbeiten und bei der Rückzahlung der Kredite zu helfen. Schließlich kommt es auch zu schuldengetriebenen und außergerichtlich erzwungenen Landverkäufen. Einigen Familien gelingt es nicht mehr, der Schuldenfalle zu entkommen. Sie werden in die Schuldknechtschaft getrieben, häufig in Ziegeleien, in denen mehr als 10.000 Menschen schuften, darunter viele Kinder.

Studie „Mikrokredite und Überschuldungskrise in Kambodscha“

FIAN führte seit Anfang 2020 drei Recherchereise nach Kambodscha durch, zuletzt im Februar 2023. Im Rahmen dieser Recherchen interviewte FIAN zahlreiche Kreditnehmer*innen, die Kund*innenschutzverletzungen durch marktführende Mikrofinanzinstitute und Banken und schwere soziale Folgen der Überschuldung, bis hin zu Menschenrechtsverletzungen, bestätigten. Im Februar 2022 veröffentlichte FIAN die Studie „Mikrokredite und Überschuldungskrise in Kambodscha“, in der auch die Mitverantwortung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und privater Investoren erläutert wird, die viele der marktführenden Mikrofinanzinstitute und Banken finanzieren, welche für systematische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

Quelle: fian.de

Donnerstag, 27. Juli 2023

Bruchlandung für den Klimaschutz

Ob Urlaubsreisen, Familienbesuche oder Businesstrips: Bei der Wahl zwischen Zug- und Flugreisen entscheidet oft der Preis. Eine Vergleichsanalyse von Greenpeace. 

Sommerzeit ist Reisezeit, halb Europa macht sich auf den Weg. Ins Urlaubsziel, zur Großmutter oder noch schnell eine Geschäftsreise, und dann die Frage: Zug oder Flug. Erstes ist klimafreundlicher, zweites meist schneller. Entscheidend sind oft die Kosten. Ein Preisvergleich kann sich lohnen: Auf etwa einem Viertel der 112 von Greenpeace recherchierten europäischen Strecken sind Zugtickets günstiger als klimaschädliches Fliegen. Ein Städtetrip von Berlin nach Prag ist beispielsweise schneller und billiger mit der Bahn - und verursacht zudem 30-mal weniger Treibhausgase als der Flug. Für viele europäische Reiseziele gibt es ab Deutschland - auch wegen der zentralen Lage - attraktive Bahnangebote. Doch leider sind diese eine Ausnahme. Viele Menschen, die eigentlich bewusst mit der klimafreundlichen Bahn reisen wollen, müssen dafür tiefer in die Tasche greifen. Auch mitten in der Klimakrise sind die meisten Bahnreisen in Europa noch immer teurer als Flugtickets. Vor allem wenn eine Billig-Airline die gewünschte Strecke bedient. So ist, das zeigt die Analyse, Bahnfahren überwiegend (in 71 Prozent der untersuchten Reisen) teurer als vergleichbare klimaschädliche Flugreisen. Nur auf 23 der 112 analysierten europäischen Strecken kann die Bahn günstigere Preise anbieten. Durchschnittlich müssen Bahnfahrer rund 50 Prozent mehr zahlen als Flugreisende. Wer kurzfristig verreisen will, für den ist Bahnfahren besonders kostspielig.

Quelle: Greenpeace

Dienstag, 18. Juli 2023

Fairer Handel in Deutschland – Umsatzzahlen 2022

Der Faire Handel in Deutschland hat sich im Geschäftsjahr 2022 trotz inflationsbedingter Kaufzurückhaltung und globaler Krisen positiv entwickelt und erstmals die zwei Milliarden Grenze geknackt. Der Umsatz mit fair gehandelten Produkten ist um 11,5 % auf 2,18 Milliarden Euro zu Endverbraucherpreisen gestiegen. Trotz der hohen Inflation im vergangenen Jahr ist das eine positive Entwicklung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland gaben pro Kopf durchschnittlich 25,83 Euro für faire Lebensmittel, Textilien und Handwerksprodukte aus. Für die Handelspartner in Lateinamerika, Afrika und Asien ist dieser Aufwärtstrend umso wichtiger, als dass sie besonders von den Auswirkungen der weltweit grassierenden Inflation sowie der Klimakrise betroffen sind.

Quelle: Forum Fairer Handel 


Montag, 10. Juli 2023

Wann kommt der Reparaturbonus?

Reparaturen sollen erschwinglich und attraktiv werden: Zwanzig zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, einen bundesweiten Reparaturbonus einzuführen. Für Reparaturen an Elektro- und Elektronikgeräten soll der Staat 50 % der Reparaturkosten bis zu 200 € erstatten. Dafür hat das Bündnis eine gemeinsame Petition gestartet, mit der sich Verbraucherinnen und Verbraucher der Forderung anschließen können.

 

Jeder Mensch in Deutschland produziert etwa 20 Kilogramm Elektroschrott im Jahr. Nicht einmal ein Viertel aller defekten Elektrogeräte wird aktuell repariert. Dabei zeigen Umfragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gern mehr reparieren würden, Reparaturen aber zu aufwändig und teuer sind. In Thüringen und Österreich wurde bereits ein Bonus eingeführt, der stark nachgefragt wird.

Wir fordern, dass Reparaturen zu fünfzig Prozent und mit bis zu 200 Euro gefördert werden. Ein Reparaturbonus schont das Klima, minimiert den enormen Ressourcenverbrauch, entlastet Bürger*innen in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und fördert die lokale Wirtschaft“, so Katrin Meyer, Koordinatorin des Runden Tisch Reparatur.

Unser viel zu hoher Verbrauch an metallischen Rohstoffen trägt massiv zur Klimakrise bei und führt zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Globalen Süden. Die Bundesregierung hat sich zwar im Koalitionsvertrag zur Senkung des Rohstoffverbrauchs und zum Recht auf Reparatur bekannt, mehr ist bisher aber nicht passiert“, kritisiert Julius Neu, Referent für Rohstoffpolitik, Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA. Aktuell erarbeitet die Bundesregierung eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie – dort sollte der Reparaturbonus verankert und die Senkung des Rohstoffverbrauchs eingeleitet werden. Das Bündnis ruft die Bundesregierung ebenfalls dazu auf, das Anfang 2022 angekündigte Aktions- und Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ schnellstmöglich zu veröffentlichen.

Hohe Reparaturkosten sind unter anderem dafür verantwortlich, dass weniger repariert wird und Produkte schneller zu Abfall werden. „Der Reparaturbonus ist ein bürgernahes Beispiel dafür, wie zirkuläres Wirtschaften über Recycling hinaus politisch gestützt werden kann.“, erklärt Luisa Denter, Referentin für Ressourcenpolitik und zirkuläres Wirtschaften bei Germanwatch.

Der Reparaturbonus ist nach Ansicht des Bündnisses nur ein erster Schritt zu einem umfassenden Recht auf Reparatur. Die Regierung ist in der Pflicht, innovative Maßnahmen umzusetzen, um das Reparieren wieder attraktiver für Verbraucher*innen zu machen. „Damit mehr repariert werden kann, muss die Politik kluge Rahmenbedingungen setzen. Angefangen von verfügbaren und erschwinglichen Ersatzteilen bis hin zu Produkten, die langlebig und leicht zu reparieren sind“, so Indra Enterlein, NABU-Teamleitung Ressourcenpolitik.

Quelle: Inkota

Freitag, 30. Juni 2023

Gerechte Preise in der Lieferkette

 

Noch immer können die vorherrschenden Supermarktkonzerne unfaire Verträge durchsetzen, diese zu ihren Gunsten verändern und Preise für Lebensmittel unter Produktionskosten veranschlagen. Das vor zwei Jahren verabschiedete Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz sollte die Marktmacht der Konzerne einschränken und den landwirtschaftlichen Erzeugern und anderen Lieferanten den Rücken stärken. Eine nennenswerte Verbesserung trat aber nicht ein. Einer aktuellen Branchen-Studie zufolge sind noch immer bis zu 70 Prozent der Lieferanten von unfairen Praktiken betroffen. Landwirtschaftsminister Özdemir muss das Gesetz mit einem Kaufverbot unter Produktionskosten nachbessern, um endlich faire Erzeugerpreise und damit eine sozial-ökologische Transformation in der Landwirtschaft zu ermöglichen, Initiative für faire Preise in der Lebensmittelkette (IniFair).

Die Initiative fordert von Landwirtschaftsminister Özdemir endlich wirksame Maßnahmen, um den Kauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten durch Supermärkte und Lebensmittelunternehmen zu verbieten. Zudem fordert die Initiative anlässlich des Deutschen Bauerntags am morgigen Mittwoch weitere Akteure wie den Deutschen Bauernverband dazu auf, das Forderungspapier für faire Preise mitzutragen. Die Initiative besteht unter anderem aus dem European Milk Board (EMB), der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Oxfam, dem INKOTA-Netzwerk und dem Forum Fairer Handel.

Hintergrund:

In Deutschland beherrschen vier Supermarktkonzerne, Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören und Aldi, 85 Prozent des Lebensmittelmarktes. Ihre Marktmacht treibt Lieferanten und Beschäftigte in Lebensmittellieferketten regelmäßig in wirtschaftliche Not. Laut Befragung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist jeder zweite Lieferant weiter von unfairen Preisen betroffen – trotz des Gesetzes gegen unfaire Handelspraxen. Die deutschen Landwirtschaftsbetriebe erhalten im Durchschnitt nur 18 Prozent Wertschöpfung in der Lebensmittelkette, während EU-Landwirtschaftsbetriebe im Durchschnitt 27 Prozent der Wertschöpfung bekommen. Andere Länder wie Frankreich oder Spanien haben längst eine gesetzliche Regelung für kostendeckende Bezahlungen und faire Vertragsgestaltung geschaffen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe