Dienstag, 12. April 2022

Konzernkritik und die Alternativen: "Der Mächtigen Zähmung"

Faire Löhne, nachhaltige Produkte, klimaneutrales Wirtschaften – viele Konzerne geben vor, die Umwelt zu schützen und Menschenrechte einzuhalten. Doch zwischen Versprechen und Realität klaffen meist große Lücken, globale Ungleichheiten nehmen weiter zu. Die Politik hat diese Entwicklungen begünstigt. Jahrzehntelang hat sie auf Eigenverantwortung der Unternehmen und ihr freiwilliges Engagement gesetzt. Doch Autor Frank Herrmann ist überzeugt: Freiwilligkeit reicht nicht. Wir brauchen mehr Anreize für nachhaltiges Handeln, höhere Standards und bessere Möglichkeiten, Regelverstöße auch zu ahnden.

 

Das neue Buch von „Fair einkaufen – aber wie?“- Autor Frank Herrmann ist zzt. vergriffen und nur digital beim oekom-Verlag erhätlich!




Mittwoch, 6. April 2022

Supermarkt-Check 2022: Edeka erneut Schlusslicht


Unter den großen Supermarktketten in Deutschland fällt Edeka beim Schutz von Menschenrechten in den Lieferketten ihrer Produkte weiter zurück. Das zeigt der aktuelle Supermarkt-Check der Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam. Während die Supermärkte Aldi, Lidl und Rewe Fortschritte beim Umgang mit Menschenrechten in ihren Lieferketten gemacht haben, bleibt Edeka stur. Die Folge: Der Konzern bleibt im Supermarkt-Check 2022 abgeschlagenes Schlusslicht. Dies zeigt, dass freiwillige Initiativen nicht ausreichen. Es braucht wirksame Gesetze, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Quelle: Oxfam

Mehr hier: oxfam.de/supermarkt-check

Freitag, 25. März 2022

EU-Lieferkettengesetz – es tut sich was

Vor Kurzem hat die EU-Kommission ihren Entwurf für ein EU-weites Lieferkettengesetz ("Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit") veröffentlicht. Damit will die EU Unternehmen dazu verpflichten, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in ihren globalen Lieferketten zu ermitteln, verhindern und wiedergutzumachen. Der Entwurf der Kommission geht in die richtige Richtung und würde einige kritische Punkte im deutschen Lieferkettengesetz verbessern. Allerdings enthält er an entscheidenden Stellen Lücken und Ausnahmeregeln, welche eine wirksame Minimierung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten beeinträchtigen. Ein Fortschritt zum deutschen Gesetz: Der EU-Entwurf untersagt es den Unternehmen, gegen das Verbot, einen angemessenen existenzsichernden Lohn vorzuenthalten, zu verstoßen. Das deutsche Gesetz verweist lediglich auf "angemessene Löhne". Da in vielen Ländern die gesetzlichen Mindestlöhne zu niedrig sind, um eine Existenzgrenze zu sichern, schließt die EU-Kommission hier eine wichtige Lücke. Positiv ist zudem unter anderem, dass der EU-Entwurf anders als beim deutschen Lieferkettengesetz Unternehmen verpflichtet, entlang der gesamten Lieferkette Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Im deutschen Gesetz gilt dies vollumfänglich nur für direkte Zulieferer. Allerdings beschränkt die EU-Kommission die Sorgfaltspflichten lediglich auf "etablierte Geschäftsbeziehungen" von Unternehmen. Dies ist zu wenig und birgt zudem die Gefahr, dass dadurch kurzfristige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen – wo dies möglich ist – gefördert werden. Erfreulich ist des Weiteren, dass die EU-Kommission auch anders als im deutschen Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vorsieht. Doch auch diese enthält Ausnahmen.

Klimaschutz bleibt Randthema

Problematisch ist zudem, dass der Entwurf, ebenso wie in Deutschland, Unternehmen keine eigenständigen klimabezogenen Sorgfaltspflichten auferlegt. Unternehmen müssen zwar erfreulicherweise einen Klimaschutzplan in Übereinstimmung mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens erstellen. Allerdings sind Unternehmen nicht haftbar, wenn sie ihren Plan nicht einhalten. Mit Blick auf die Klimakrise und die verheerenden Auswirkungen insbesondere für Menschen im Globalen Süden, ist dies nicht ausreichend. Die Bundesregierung und die deutschen EU-Parlamentarier*innen müssen sich nun dafür einsetzen, dass die Schlupflöcher und Lücken in dem EU-Entwurf geschlossen werden. Die Bundesregierung hat sie sich im Koalitionsvertrag zu einem ‚wirksamen‘ EU-Lieferkettengesetz bekannt. Der Kommissions-Entwurf geht nun im weiteren Verfahren an das Europäische Parlament sowie an den Rat. Einmal verabschiedet, müssten die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Deutschland müsste in dem Fall das 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz anpassen.

Quelle: Text und Grafik: Forum Fairer Handel

Dienstag, 8. März 2022

Gerechte Preise: Wie fair ist faire Milch?

Für Milch, Joghurt oder Käse, egal ob konventionell oder bio erzeugt, bekommen Landwirtinnen und Landwirte meist keinen kostendeckenden Preis, egal bei welchem Käufer. Wer welche Preise zahlt, warum Durchschnittspreise nur die halbe Wahrheit zeigen und warum Milchbäuerinnen und –bauern trotz niedriger Preise weitermachen, kann man hier lesen. 

 Quelle: t-online.de

 HIER GEHT ES ZUM ARTIKEL

Montag, 21. Februar 2022

Wann kommt das EU-Lieferkettengesetz?

Das Business and Human Rights Resource Centre hat eine Stellungnahme von mehr als 100 Unternehmen für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht. Neben großen Unternehmen unterstützen auch viele Fair-Handels-Unternehmen das Statement. Die Unterzeichnenden sprechen sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz aus, welches Unternehmen zur kontinuierlichen Ausführung wirksamer menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette anhält und eine zivilrechtliche Haftungsregel vorsieht. Mit Blick auf die monatelangen Verzögerungen durch die EU-Kommission, rufen die Unternehmen die Kommission auf, das EU-Lieferkettengesetz ohne weiteres Hinauszögern auf den Weg zu bringen. Die EU-Kommission hatte das gesetzliche Vorhaben im letzten Jahr mehrfach verschoben. Nun steht das EU-Lieferkettengesetz für ihre Sitzung am 23. Februar auf der Tagesordnung.

Quelle: Forum Fairer Handel

Freitag, 4. Februar 2022

Wie fair ist das Fairphone wirklich?

Eines der Versprechen des niederländischen Herstellers Fairphone lautet: „Material für Material arbeiten wir daran, Branche und Verbraucher zu sensibilisieren und fairere, recycelte und verantwortlich gehandelte Materialien in unsere Smartphones zu integrieren.“ Anhand der Lieferkette von Zinn, einem wichtigen Mineral der Smartphone-Produktion geht das Schweizer Recherchekollektiv „das Lamm“ Ungereimtheiten beim Abbau und der Weiterverarbeitung des angeblich nachhaltigen Produkts nach.

Hier geht es zur vierteiligen Story:

Teil 1: Fairphones Zinnlieferkette: Different but same

Teil 2: Wenn Zertifikate Menschenrechtsverletzungen vertuschen

Teil 3: Fairphone: Der Preis des Wachstums

Teil 4: Wenn das Geld abfliesst

Montag, 24. Januar 2022

Der lange Weg zum fairen Einkommen

Weltweit variieren die Löhne und Einkommen enorm. In vielen Ländern müssen Männer und Frauen monatlich mit einigen wenigen hundert Euro eine Familie ernähren. Weder in Bolivien, Bangladesch oder Bulgarien erreicht der Mindestlohn auch nur annähernd die Höhe eines Einkommens, das ein Leben in Würde ermöglicht – weder bei Fabrikarbeitern noch bei Kleinbauern oder Wanderarbeitern. Eigentlich dürften Unternehmen gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht von zu niedrigen Mindestlöhnen profitieren. Sie sind vielmehr verpflichtet, existenzsichernde Löhne zu zahlen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Weltweit bekommen rund 400 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter keine Löhne, mit denen sie ihre Grundbedürfnisse befriedigen können.

Lohngefälle in der EU

Selbst in der Europäischen Union gibt es ein dramatisches Lohngefälle: Während der Stundenlohn 2021 im wohlhabenden Luxemburg bei 12,73 Euro und in Deutschland bei 9,50 Euro lag, betrug er in Bulgarien gerade einmal zwei Euro. Natürlich ist das Leben in Luxemburg teurer als in Bulgarien, aber eben nicht mehr als sechsmal so teuer. Unterschiede bei der Arbeitsproduktivität – also der Gegenüberstellung von Arbeitsvolumen und geleisteten Arbeitsstunden – tragen freilich zu den unterschiedlichen Lohnniveaus bei. Doch wie sähen ein gerechtes Einkommen, ein gerechter Lohn oder gerechte Preise überhaupt aus?

Neue Broschüre des FFH

Den Unterschied zwischen Mindestlohn und einem Existenzlohn (Living Wage) bzw. einem existenzsichernden Einkommen (Living Income) erklärt die aktuelle Broschüre des Forums Fairer Handel „Living Incomes und Living Wages im Fairen Handel“. Das Heft gibt einen guten Überblick über Funktionsweise des Konzepts, Herausforderungen bei der Berechnung von existenzsichernden Löhnen und Einkommen sowie den aktuellen Stand der Dinge – gefolgt vom praktischen Beispiel Kakao.

Hier geht es zum DOWNLOAD