In einem Brief fordert Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel die
Menschenrechtsorganisation FIAN dazu auf, die Unterstützung für die
Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage (Uganda) einzustellen. Die
Einseitigkeit von Niebels Darstellung und Vorgehensweise legt den Schluss nahe,
dass es sich um den Versuch handelt, einseitig deutsche wirtschaftliche
Interessen durchzusetzen.
Jahrelanger Streit
Fian streitet seit über einem Jahrzehnt vor Gericht um Entschädigung für
die Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage in Uganda. In Mubende wurden im
August 2001 vier Dorfgemeinschaften gewaltsam vom Militär von ihrem Land
vertrieben. Sie mussten einer Kaffeeplantage Platz machen, die der Kaweri
Coffee Plantation Ltd, einem Tochterunternehmen der Neumann Kaffee Gruppe,
gehört. Im Zuge der Vertreibung verloren die Menschen Hab und Gut, einige
wurden verletzt oder verloren sogar ihr Leben.
Bedenkliche
Sicherheitslage
Der Kaweri-Fall wirft ein Licht auf die seit einigen Jahren massiv
zunehmenden Fälle von Landvertreibung, auf die damit verbundenen
Menschenrechtsverletzungen und auf die in diesem Kontext stattfindende
Einschüchterung und Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen. So
wurde im Fall der Kaweri-Plantage der Sprecher der Vertriebenen 2005 nach
Korruptionsvorwürfen unter Missachtung von Verwaltungsverfahren in
Untersuchungshaft genommen und erst nach sechs Monaten freigesprochen und
entlassen. Die Sicherheitslage der Vertriebenen ist bedenklich.
Einseitige
Darstellung
Niebel schreibt, er sei "nach vertiefter Prüfung des Sachverhalts zu
der Einschätzung gelangt, dass die fortwährende Kampagne, die Sie (FIAN) gegen
die angesehene Neumann Kaffee Gruppe führen, unangemessen und
unberechtigt" sei. Die Öffentlichkeitsarbeit von FIAN zum Thema würde
weiter der ugandischen Kaffeewirtschaft schaden. Mit keinem Wort erwähnt Niebel das
Gerichtsurteil des Hohen Gerichts von Kampala vom 28. März 2013: Das Gericht
sprach den Vertriebenen Entschädigungsleistungen in erheblichem Umfang zu und
die Neumann-Tochter Kaweri für schuldig. FIAN hat im Nachgang des Urteils
kritisiert, dass das Urteil die menschenrechtliche Pflichtverletzung der
ugandischen Regierung nicht benennt und dieser somit ermöglicht, sich ihrer
Verantwortung zu entziehen.
Keine Vorwürfe gegen
Neumann?
Niebel verweist stattdessen in seinem Brief auf einen Beschluss der
deutschen Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD, wonach Neumann kein Vorwurf
zu machen sei. Dazu ist klarzustellen, dass die Einschätzung der im
Bundeswirtschaftsministerium angesiedelten NKS auf ein einziges Gespräch
zwischen der NKS, Vertretern der Neumann Kaffee Gruppe und einem Vertreter der
Vertriebenen in Berlin zurückgeht. Zuvor hatte das Unternehmen alle konkreten
Vorschläge abgelehnt, die Wake Up and Fight for Your Rights und FIAN zur
Klärung der strittigen Fragen unterbreitet hatten.
Der Kampf geht
weiter
Für FIAN-Geschäftsführerin Ute Hausmann ist klar: "FIAN wird die
Unterstützung für die vertriebenen Kleinbauernfamilien selbstverständlich
fortsetzen. Noch immer leiden die Menschen an den Folgen der Vertreibung zu
Gunsten des Hamburger Kaffeeunternehmens Neumann". Hausmann bedauert, dass der
Minister Fian nicht vor seinem Schreiben kontaktiert habe, um seine einseitige Informationsgrundlage zu ergänzen
und ihm ein ausgewogenes Bild der
Situation in Uganda und der Arbeit von Fian hierzu zu ermöglichen.
Den kompletten Brief von Niebel, die Stellungnahme von Fian und mehr
Informationen zum Fall hier:
www.kleinbauernrechte-jetzt.de/schwerpunkt/uganda
www.kleinbauernrechte-jetzt.de/schwerpunkt/uganda