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Mittwoch, 14. August 2013

Entwicklungsminister torpediert Menschenrechtsarbeit



In einem Brief fordert Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel die Menschenrechtsorganisation FIAN dazu auf, die Unterstützung für die Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage (Uganda) einzustellen. Die Einseitigkeit von Niebels Darstellung und Vorgehensweise legt den Schluss nahe, dass es sich um den Versuch handelt, einseitig deutsche wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.

Jahrelanger Streit
  
Fian streitet seit über einem Jahrzehnt vor Gericht um Entschädigung für die Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage in Uganda. In Mubende wurden im August 2001 vier Dorfgemeinschaften gewaltsam vom Militär von ihrem Land vertrieben. Sie mussten einer Kaffeeplantage Platz machen, die der Kaweri Coffee Plantation Ltd, einem Tochterunternehmen der Neumann Kaffee Gruppe, gehört. Im Zuge der Vertreibung verloren die Menschen Hab und Gut, einige wurden verletzt oder verloren sogar ihr Leben.

Bedenkliche Sicherheitslage

Der Kaweri-Fall wirft ein Licht auf die seit einigen Jahren massiv zunehmenden Fälle von Landvertreibung, auf die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen und auf die in diesem Kontext stattfindende Einschüchterung und Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen. So wurde im Fall der Kaweri-Plantage der Sprecher der Vertriebenen 2005 nach Korruptionsvorwürfen unter Missachtung von Verwaltungsverfahren in Untersuchungshaft genommen und erst nach sechs Monaten freigesprochen und entlassen. Die Sicherheitslage der Vertriebenen ist bedenklich.

Einseitige Darstellung

Niebel schreibt, er sei "nach vertiefter Prüfung des Sachverhalts zu der Einschätzung gelangt, dass die fortwährende Kampagne, die Sie (FIAN) gegen die angesehene Neumann Kaffee Gruppe führen, unangemessen und unberechtigt" sei. Die Öffentlichkeitsarbeit von FIAN zum Thema würde weiter der ugandischen Kaffeewirtschaft schaden.  Mit keinem Wort erwähnt Niebel das Gerichtsurteil des Hohen Gerichts von Kampala vom 28. März 2013: Das Gericht sprach den Vertriebenen Entschädigungsleistungen in erheblichem Umfang zu und die Neumann-Tochter Kaweri für schuldig. FIAN hat im Nachgang des Urteils kritisiert, dass das Urteil die menschenrechtliche Pflichtverletzung der ugandischen Regierung nicht benennt und dieser somit ermöglicht, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

Keine Vorwürfe gegen Neumann?

Niebel verweist stattdessen in seinem Brief auf einen Beschluss der deutschen Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD, wonach Neumann kein Vorwurf zu machen sei. Dazu ist klarzustellen, dass die Einschätzung der im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelten NKS auf ein einziges Gespräch zwischen der NKS, Vertretern der Neumann Kaffee Gruppe und einem Vertreter der Vertriebenen in Berlin zurückgeht. Zuvor hatte das Unternehmen alle konkreten Vorschläge abgelehnt, die Wake Up and Fight for Your Rights und FIAN zur Klärung der strittigen Fragen unterbreitet hatten.

Der Kampf geht weiter

Für FIAN-Geschäftsführerin Ute Hausmann ist klar: "FIAN wird die Unterstützung für die vertriebenen Kleinbauernfamilien selbstverständlich fortsetzen. Noch immer leiden die Menschen an den Folgen der Vertreibung zu Gunsten des Hamburger Kaffeeunternehmens Neumann". Hausmann bedauert, dass der Minister Fian nicht vor seinem Schreiben kontaktiert habe, um seine  einseitige Informationsgrundlage zu ergänzen und ihm ein ausgewogenes Bild  der Situation in Uganda und der Arbeit von Fian hierzu zu ermöglichen.

Den kompletten Brief von Niebel, die Stellungnahme von Fian und mehr Informationen zum Fall hier:
www.kleinbauernrechte-jetzt.de/schwerpunkt/uganda