Aldi Süd macht Schluss mit
versteckten Tieren: Der Lebensmittel-Discounter will tierische Bestandteile in
Knabbergebäck zukünftig freiwillig kennzeichnen, wie er gegenüber der
Verbraucherorganisation foodwatch angekündigt hat. Bisher setzt Aldi Süd bei
der "Crackets Knabberbox" und den "Kartoffel Rings Paprika"
Schweinebouillon ein - ohne dies auf der Packung anzugeben. Die Supermarktkette
teilte nun jedoch foodwatch mit, "dass eine freiwillige Deklaration dieser
tierischen Zusatzstoffe bereits mit dem Lieferanten vereinbart wurde".
foodwatch forderte vor der am Mittwoch beginnenden
Verbraucherschutzminister-Konferenz, Lebensmittelhersteller endlich per Gesetz
zu verpflichten, "versteckte Tiere" zu kennzeichnen. Denn bei vielen
Produkten wie Saft oder Chips könnten Verbraucher nach wie vor nicht erkennen,
ob tierische Bestandteile zum Einsatz kommen, kritisierte foodwatch. Die
Verbraucherminister der Bundesländer forderte foodwatch auf, sich bei ihrer am
Mittwoch beginnenden Konferenz für eine Pflichtkennzeichnung einzusetzen. Der
niedersächsische Verbraucherminister Christian Meyer hatte sich vergangenes
Jahr bereits dafür ausgesprochen. Im Dezember 2014 überreichte foodwatch mehr
als 100.000 Unterschriften aus einer E-Mail-Protestaktion unter www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere an das
Bundesernährungsministerium; bislang lehnt das Ministerium eine gesetzliche
Kennzeichnungspflicht jedoch ab.
Freiwillige Kennzeichnung unzureichend
Im deutschen oder europäischen
Lebensmittelrecht gibt es bisher keine lückenlose Kennzeichnungspflicht für
Zutaten oder Zusatzstoffe tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer
Bestandteile in der Produktion. So wird zum Beispiel Läuse-Extrakt in
"Orangina Rouge"-Limonade oder "Bum Bum"-Eis von Schöller
eingesetzt, bei "Albi"-Säften kann Schweinegelatine zum Klären von
Trübstoffen verwendet werden - auf der Verpackung ist das für Verbraucher
jedoch kaum oder gar nicht erkennbar. Um Transparenz und Wahlfreiheit zu
erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die
zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen
Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der
Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen,
Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des
Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. Eine rein freiwillige Kennzeichnung
bietet nach Auffassung von foodwatch keine verlässliche Transparenz. Auch die
überfällige gesetzliche Definition der Begriffe "vegetarisch" und
"vegan" könne keine abschließende Klarheit schaffen: Denn bei vielen
- dem Anschein nach rein pflanzlichen - Lebensmitteln erwarten Verbraucher
keine Tierprodukte oder -bestandteile, auch wenn diese nicht explizit als
"vegan" oder "vegetarisch" beworben werden.
Quelle: foodwatch