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Sonntag, 29. Juni 2025

Zwei Jahre Lieferkettengesetz - ein Erfahrungsbericht

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist gerade einmal zwei Jahre in Kraft, die europäische Lieferkettenrichtlinie (EU CSDDD) noch nicht einmal ein Jahr – und doch droht beiden bereits eine deutliche Abschwächung. Im Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung angekündigt, die Berichtspflichten des LkSG abzuschaffen und Sanktionen künftig nur noch bei „massiven Menschenrechtsverletzungen“ zuzulassen. Mit Blick auf die EU-Richtlinie warnt sie vor angeblich „überbordender Regulierung“.
Dabei zeigt eine aktuelle Studie: Das LkSG entfaltet bereits erste positive Wirkungen – sowohl für die betroffenen Menschen als auch für Unternehmen. Gleichzeitig bestehen noch klare Schwächen – sowohl in der praktischen Umsetzung als auch im Gesetzestext selbst. Anstatt das Gesetz zu verwässern, braucht es eine konsequente Weiterentwicklung: eine ambitionierte Überarbeitung, die sich an den Vorgaben der EU CSDDD orientiert, ohne die bisherigen Standards des LkSG zurückzudrehen. Dafür ist vor allem eines nötig: der politische Wille der Bundesregierung.

Quelle: Misereor